foodwatch-Test: Acrylamid in Lebkuchen und Spekulatius
Die Bundesregierung lehnt eine produktbezogene Veröffentlichung von Acrylamid-Messwerten ab. foodwatch hat deshalb aktuelle Acrylamid-Gehalte von Weihnachtsgebäck analysieren lassen. Der Test zeigt: Bei der Belastung gibt es extreme Unterschiede.
Weil die Bundesregierung keine produktbezogenen Acrylamid-Werte veröffentlicht, enthält sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine besonders einfache und effektive Verminderungsmöglichkeit von Acrylamid-Belastungen vor. foodwatch hat mehr als ein Dutzend Sorten Weihnachtsgebäck in einem anerkannten Labor testen lassen. Die Acrylamid-Gehalte lagen zwischen 12 und 682 Mikrogramm pro Kilogramm, unterscheiden sich also um den Faktor 57. Dagegen hatte die erste freiwillige Minimierungsrunde der Industrie bei Chips hat lediglich eine Senkung der Acrylamid-Belastungen um den Faktor 0,7 erbracht.
Große Unterschiede auch bei Pommes und Knabbergebäck
foodwatch bekräftigt daher die Forderung, produktbezogene Werte zu veröffentlichen und das Minimierungsprogramm an jenen Produkten mit den geringsten Belastungen auszurichten. Das Minimierungsprogramm der Regierung setzt hingegen bei den am meisten belasteten Lebensmitteln an.
Die großen Unterschiede bei den Acrylamidgehalten zwischen vergleichbaren Produkten beschränken sich nicht nur auf Weihnachtsgebäck. Bei Pommes frites zum Beispiel liegen die bisher gemessenen Minimal- und Maximalwerte um den Faktor 25 auseinander, bei salzigem Knabbergebäck bis zum Faktor 50 und bei Knäckebrot bis zum Faktor 100.
Veröffentlichung der Daten ist gerechtfertigt
Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Höhn lässt die Messwerte Ihrer Ämter veröffentlichen. Sie kann sich dabei auf ein Informationsgesetz stützen. Diese Möglichkeit fehlt dem Künast-Ministerium zwar, aber das Bundesverfassungsgericht hat mit einer im Juni ergangenen Entscheidung ausdrücklich die Veröffentlichung von Marktinformationen zum Schutz der Bevölkerung durch den Staat gerechtfertigt.