Behörden lassen giftige Schafleber im Handel
Ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt: Von 140 Schafleber-Proben aus sechs Bundesländern überschreiten 94 Prozent die Höchstwerte für Dioxin. Das BfR warnt ausdrücklich vor dem Verzehr – dennoch lassen die Behörden die giftige Ware im Handel.
"Die Leber von Schafen ist eines der am stärksten mit Dioxinen belasteten Lebensmittel von an Land lebenden Tieren", heißt es im Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von April 2009. 140 Messergebnisse von Schafleberproben aus sechs Bundesländern werden in dem Papier analysiert. Das Fazit: Bei 94 Prozent der Proben werden die innerhalb der EU geltenden Höchstwerte überschritten.
BfR rät aus Vorsorgegründen vom Verzehr von Schafleber ab
Das BfR warnt daher ausdrücklich vor dem Verzehr von Schafleber: "Da bereits eine dauerhafte Grundbelastung der Verbraucher mit Dioxinen und PCB aus den unterschiedlichsten Lebensmitteln besteht, muss das BfR aus Vorsorgegründen auf Grund der jetzigen Datenlage vom Verzehr eines so hoch belasteten Lebensmittels wie Schafleber abraten, zumal die Daten aus der Lebensmittelüberwachung bisher zeigen, dass Überschreitungen der Höchstgehalte häufig zu erwarten sind." Doch außer dieser Verzehrsempfehlung – veröffentlicht in einem nur schwer zu findenden pdf-Dokument auf der Internetseite des BfR – geschieht nichts.
Behörden bleiben untätig
Die Behörden bleiben untätig: Sie belassen die giftige Ware im Handel. Aus Sicht von foodwatch ein Skandal, immerhin verzehren bis zu 800.000 Menschen regelmäßig Schafleber, und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch für Minderheiten. Das BfR selbst schreibt in seinem Papier, dass zur "Risikogruppe" der Vielverzehrer in Deutschland insbesondere Menschen türkischer und griechischer Herkunft gehören – und bereits "bei einem einmaligen wöchentlichen Verzehr von 250 Gramm" dioxinbelasteter Schafleber werde "die vom Europäischen Ausschuss für Lebensmittel festgelegte tolerierbare wöchentliche Aufnahme für einen lebenslangen Verzehr deutlich überschritten". Hier gibt es nur eine richtige Reaktion auf das BfR-Gutachten: Schafleber mit einer Dioxinbelastung über den zulässigen Höchstwerten muss aus dem Verkehr gezogen werden.