EuGH: Gesundheitswerbung für Dextro Energy unzulässig
Der Hersteller Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage des Unternehmens ab. Dieses wollte sein Produkt mit verschiedenen Gesundheitsversprechen anpreisen. Die EU-Kommission hatte dies aber nicht zugelassen.
Dextro Energy wollte seine Traubenzucker-Täfelchen mit Sätzen wie "Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung" anpreisen. Die EU-Kommission lehnte die Zulassung ab, weshalb der Hersteller vor Gericht zog.
EU: Gesundheitswerbung verwirrt Verbraucher
Dextro Energy berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission hielt dagegen. Gesundheitsversprechen bei zuckerhaltigen Lebensmitteln seien nicht erlaubt, wenn zugleich verschwiegen wird, dass von einem erhöhten Zuckerkonsum gesundheitliche Gefahren ausgehen. Die Werbesätze verwirrten also Verbraucher. Denn grundsätzlich werde empfohlen, weniger Zucker zu sich zu nehmen.
Schon in der ersten Instanz hatte das EU-Gericht der Kommission Recht gegeben. Dextro Energy legte Rechtsmittel ein und warf der Kommission Ermessensfehler und falsche Gewichtung vor. Der EuGH ließ dies aber nicht gelten.
Gesundheitswerbung häufig für ungesunde Produkte
Lebensmittelhersteller dürfen bislang selbst Süßigkeiten ganz legal mit Gesundheitseigenschaften bewerben, sobald ihnen zum Beispiel einfach künstlich Vitamine zugesetzt sind. Denn während die Europäische Kommission zwar festlegt, welche Gesundheits-Werbeaussagen („Health Claims“) erlaubt sind, ist nicht geregelt, auf welchen Produkten diese prangen dürfen.
foodwatch fordert die Europäische Kommission auf, das Nährwertmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umgehend umzusetzen: Nur jene Produkte, die die WHO-Kriterien für ausgewogene Lebensmittel erfüllen, dürfen künftig mit Gesundheitswerbung vermarktet werden.
„Dextro Energy ist leider kein Einzelfall. Ob salzig-fettige Kinder-Salami oder überzuckerte Frühstücksflocken: Lebensmittelhersteller bewerben selbst ungesundes Junkfood, Süßigkeiten oder Zuckergetränke mit Gesundheitsversprechen – bisher ganz legal. Wir brauchen klare gesetzliche Regeln gegen Gesundheitsschwindel: Nur gesunde Lebensmittel, die den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen, dürfen mit Gesundheitsversprechen werben.“