Nachricht 30.09.2016

Ein Schweinchen namens Saft

Wer klaren Apfelsaft oder Apfelschorle kauft, kann nicht sicher sein, dass es sich dabei um ein rein pflanzliches Produkt handelt –  denn viele Säfte werden mit tierischer Gelatine geklärt. Das zeigt ein aktueller Marktcheck, für den foodwatch das Sortiment von Edeka, Lidl und Rewe untersucht hat. Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus religiösen oder ethischen Gründen auf tierische Produkte verzichten wollen, wird der Einkauf damit erschwert.

Nach den Recherchen von foodwatch war bei jedem dritten Apfelsaft bzw. -nektar (7 von 17) und jeder dritten Apfelschorle (5 von 14) die Klärung mit tierischer Gelatine nicht ausgeschlossen. Dabei machte es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Saft oder die Schorle von einem Markenhersteller kam oder die Eigenmarke eines Handelskonzerns war: Sowohl der klare Apfelsaft von Albi als auch die Schorlen von Adelholzener, Lichtenauer und Rewes eigene Bioschorle wurden mit Schweine- oder auch Rindergelatine geklärt. Für den Marktcheck hat foodwatch das gesamte Angebot an Hersteller- und Eigenmarken aus drei Filialen von Edeka, Lidl und Rewe berücksichtigt, den drei größten Lebensmitteleinzelhändlern in Deutschland. 

Mit Gelatine hergestellte Apfelsäfte, -nektare und Schorlen

Apfelsäfte, -nektare und -schorlen, die mit Gelatine geklärt wurden

Ohne Gelatine: Pfanner, Beckers Bester, Valensina

Dass es auch anders geht, zeigen dagegen zum Beispiel Pfanner, Beckers Bester und Valensina. Alle drei Hersteller gaben an, Säfte entweder mechanisch durch Ultrafiltration oder mithilfe pflanzlicher „Gelatine“ zu klären. Adelholzener arbeitet nach eigenen Angaben derzeit an einem Projekt um zu testen, ob statt tierischer Gelatine künftig Erbsenprotein verwendet werden kann. Im Allgemeinen wird beim so genannten Schönungsprozess naturtrübem Saft Gelatine zugesetzt, die zusammen mit den anhaftenden Trübstoffen anschließend wieder herausgefiltert wird. Im Endprodukt ist die Gelatine nach Herstellerangaben nicht mehr nachweisbar.

Apfelsäfte und -nektare

Apfelschorlen

foodwatch fordert Kennzeichnung

Auch wenn die Gelatine im Endprodukt nicht mehr enthalten ist, werden Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Erwartung getäuscht. Denn bei an sich pflanzlichen Produkten – und dazu gehört auch klarer Apfelsaft – erwartet niemand, dass tierische Inhalts-, Zusatz- oder Hilfsstoffe verwendet wurden. foodwatch fordert daher eine klare und gut lesbare Kennzeichnungspflicht, wenn tierische Substanzen an irgendeiner Stelle im Produktionsprozess verwendet wurden. Gleiches gilt für Aromen tierischen Ursprungs, die zum Beispiel bei einigen Chipssorten verwendet werden, oder für Farbstoffe, die aus Tieren gewonnen werden. Es ist höchste Zeit, diese gesetzlichen Kennzeichnungslücken zu schließen. 


Sophie Unger
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs bewusste Entscheidungen treffen – aus welchem Grund auch immer. Solange aber auf den Flaschen und Tetrapaks nicht angegeben werden muss, ob mit tierischer Gelatine geklärt wurde, ist eine informierte Kaufentscheidung nicht möglich.“
Sophie Unger von foodwatch