Schon wieder gefährliche Mineralöle in Schoko-Adventskalendern gefunden – potenziell krebserregende und erbgutverändernde Verunreinigungen in Produkten von Netto Markendiscount und Rübezahl
- foodwatch fordert Verkaufsstopp und unverzüglichen Rückruf
- Bayerische Behörde verharmlost Gesundheitsgefahren
Berlin/Erlangen, 23. November 2016. Die bayerische Lebensmittelbehörde hat auch in diesem Jahr gefährliche Mineralölverunreinigungen in Schokoladen-Adventskalendern gefunden. Das geht aus einer Untersuchung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hervor, deren Ergebnisse auf Antrag der Verbraucherorganisation foodwatch am Mittwoch veröffentlicht wurden. Drei Produkte – der Adventskalender „Santa Claus in town“ von Netto Markendiscount sowie die Kalender „Goldora Weihnachtsmann mit Schlitten“ und „Goldora Weihnachtsmann mit Tieren“ waren sogar mit den potenziell krebserregenden und erbgutschädigenden aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet.
foodwatch warnte vor dem Verzehr der Schokolade und forderte Hersteller, Handel und Behörden auf, die belasteten Adventskalender aus dem Verkauf zu nehmen und öffentlich zurückzurufen. „Eine Belastung mit aromatischen Mineralölen ist insbesondere für Kinder unzumutbar – wir erwarten jetzt konsequentes Handeln zum Schutz der Gesundheit“, sagte Johannes Heeg von foodwatch.
Dem bayerischen LGL warf foodwatch vor, die Gesundheitsgefährdung zu verharmlosen. Die Behörde schreibt auf ihrer Internetseite, dass „der Verzehr von Adventskalenderschokolade […] keinen Anlass zur Besorgnis“ gebe. Dies konterkariert nach Auffassung von foodwatch den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis, der zufolge selbst Spuren aromatischer Mineralöle potenziell krebserregend und erbgutschädigend sind. So verweist die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA darauf, dass solange aromatische Mineralöle – gleich in welcher Konzentration – in einem Lebensmittel vorhanden sind, immer von einem erbgutverändernden Potenzial ausgegangen werden muss („All MOH mixtures are mutagenic unless they are treated specifically to remove MOAH“). Das LGL dagegen weist auf das erbgutverändernde Potenzial noch nicht einmal hin. foodwatch hält es für angemessen, dass die Behörde einen Verkaufsstopp sowie einen öffentlichen Rückruf anordnet.
„Die Beschwichtigungen der bayerischen Behörde sind von der Wissenschaft nicht gedeckt und im Sinne des Gesundheitsschutzes inakzeptabel“, so Johannes Heeg von foodwatch. „Die Tests zeigen erneut, dass die Lebensmittelbranche das Mineralölproblem nicht entschieden genug angeht, solange der Gesetzgeber sie dazu nicht zwingt. Sichere Grenzwerte und geeignete Verpackungsmaterialien müssen umgehend gesetzlich vorgeschrieben werden – doch Bundesernährungsminister Christian Schmidt spielt weiterhin die Rolle des unbeteiligten Zuschauers. Dass Jahre nach Bekanntwerden des Problems immer noch belastete Adventskalender auf den Markt kommen, ist ein gemeinschaftliches Versagen von Herstellern und Politik.“
foodwatch hatte lange dafür kämpfen müssen, dass die amtlichen Messergebnisse überhaupt veröffentlicht werden. In den vergangenen Jahren waren gesundheitsrelevante, amtliche Testergebnisse entweder unter Verschluss gehalten oder erst kurz vor Weihnachten veröffentlicht worden, als der Großteil der Schokolade bereits verzehrt war. Formale Antragsverfahren sowie Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen waren erforderlich, um die Nennung belasteter Produkte durchzusetzen. 2015 hatte Netto Markendiscount, der schon damals ein belastetes Produkt im Angebot hatte, gegen die Veröffentlichung der Testergebnisse geklagt. Das Unternehmen verlor zwar in zwei Instanzen, abschließend vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az.: 20 CS 15.2677), verzögerte die Veröffentlichung durch die Behörde so aber weiter.
In der Untersuchung des LGL aus dem Jahr 2016 waren in zwei weiteren Adventskalendern („Feodora Adventskalender Engel mit festlichen Pralinés“ sowie „Weihnachtsmann auf Weihnachtsmarkt“ der Windel GmbH & Co. KG) gesättigte Mineralöle (MOSH) festgestellt worden. MOSH reichern sich im Körper an und können zu Organschädigungen führen.