Sehr geehrte Präsidentin Von der Leyen, sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
der Zusatzstoff Aspartam wird derzeit in über 2500 Produkten in der EU eingesetzt. Wir werden mit Werbung für beliebte „zuckerarme“ oder „Diät“-Erfrischungsgetränke bombardiert, die Aspartam enthalten.
EU-Recht sieht vor, dass ausschließlich Stoffe auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, die unsere Gesundheit nicht gefährden. Dennoch hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Aspartam als für den Menschen möglicherweise krebserzeugend eingestuft. Zwar besagt die Risikobewertung des gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschusses (JECFA), dass der Stoff für den Verbraucher sicher ist. Aber diese Studie weist erhebliche wissenschaftliche Mängel auf.
Ich fordere Sie auf, den Zusatzstoff Aspartam/E 951 in Lebensmitteln und Getränken in der EU zu verbieten. Das Vorsorgeprinzip ist als zentraler Grundsatz zum Schutz der Gesundheit in der EU in Artikel 191 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie im Allgemeinen Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verankert. Auch Artikel 114 Absatz 3 AEUV verpflichtet die Europäische Kommission dazu, im Interesse der Gesundheit und des Verbraucherschutzes auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu handeln. Die Europäische Kommission und alle Mitgliedstaaten müssen die Gesundheit ihrer Bürger schützen und Aspartam jetzt verbieten.
Mit freundlichen Grüßen
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