E-Mail-Aktion

Keine verbotenen Pestizide auf unserem Teller!

comzeal/istockphoto, Collage: ChatGPT/Jan Schmitt

Verboten in der EU – aber wir essen sie trotzdem: Agrarriesen exportieren verbotene Pestizide in den Globalen Süden mit fatalen Folgen für die Menschen vor Ort. Eine foodwatch-Recherche zeigt: 140 davon landen über importierte Lebensmittel wieder auf unseren Tellern. Die neue EU-Kommission muss jetzt handeln und die Exporte verbieten!

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Keine verbotenen Pestizide auf unserem Teller!

comzeal/istockphoto, Collage: ChatGPT/Jan Schmitt

Verboten in der EU – aber wir essen sie trotzdem: Agrarriesen exportieren verbotene Pestizide in den Globalen Süden mit fatalen Folgen für die Menschen vor Ort. Eine foodwatch-Recherche zeigt: 140 davon landen über importierte Lebensmittel wieder auf unseren Tellern. Die neue EU-Kommission muss jetzt handeln und die Exporte verbieten!

Sehr geehrte Frau von der Leyen, 

in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – einem Teil des EU Green Deal – hatte die Kommission ein Exportverbot für giftige Pestizide versprochen, die in der EU verboten sind. Bis Ende 2023 sollte ein entsprechender Rechtsakt vorgelegt werden. Doch nach der Konsultationsphase kam der Prozess ins Stocken, der Vorschlag wurde nie veröffentlicht. Währenddessen geht der Export dieser gefährlichen Chemikalien ungehindert weiter. 

Als EU-Bürger und Verbraucher fordere ich Sie auf: 

  • Beenden Sie die Doppelmoral. Giftige Pestizide, die wegen ihrer Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in der EU-Landwirtschaft nicht verwendet werden dürfen, können in andere Länder verkauft und exportiert werden. Diese gefährlichen Chemikalien sollten nirgendwo auf der Welt eingesetzt werden. 
  • Stoppen Sie den so genannten „Bumerang-Effekt“. Lebensmittel, die mit diesen verbotenen Pestiziden behandelt wurden, werden wieder in die EU importiert und landen auf unseren Tellern. Die EU muss eine Null-Toleranz-Regelung für diese Rückstände einführen. 

Mit freundlichen Grüßen

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Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Hintergrundinformationen

Pestizide sind Chemikalien, die in der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen, Unkraut oder anderen Organismen eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Kategorien von Pestiziden, je nach ihrem Zweck:    

  • Insektizide (diese Stoffe bekämpfen Insekten)  
  • Herbizide (diese Stoffe bekämpfen Unkraut)  
  • Fungizide (diese Stoffe bekämpfen durch Pilze verursachte Krankheiten)  

foodwatch hat die offiziellen Proben der deutschen Behörden aus dem Jahr 2023 ausgewertet.

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 140 Wirkstoffe bzw. deren Metaboliten (Abbauprodukte von Pestiziden) in Lebensmitteln nachgewiesen, die keine EU-Genehmigung besitzen.

Für 66 dieser 140 Substanzen sind geringe Mengen in Lebensmitteln gesetzlich erlaubt – dabei sollte es stattdessen eine Null-Toleranz geben. Für 64 dieser 140 Wirkstoffe besteht innerhalb der EU ein ausdrückliches Anwendungsverbot gemäß der Verordnung EU 649/2012. 

Für 20 dieser verbotenen Wirkstoffe wurden ab 2022 Exporte aus Deutschland gemeldet. Das heißt deutsche Firmen haben diese verbotenen Wirkstoffe hergestellt und exportiert. Darunter auch Ethylenoxid, das als besonders riskant für Verbraucher:innen gilt.  

Zehn dieser 20 exportierten Substanzen werden von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) als „hochgefährlich“ eingestuft, da sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt: krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.

Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen alarmierende Befunde bei mehreren Lebensmitteln:  

  • Gewürzmischungen sind besonders stark betroffen: In 30 von 31 Proben (96 %) wurden illegale Pestizide nachgewiesen. 
  • Auch Paprikapulver (8 von 10 Proben) und Chilipulver (9 von 12 Proben, 75 %) wiesen häufig verbotene Pestizidrückstände auf.  
  • Weitere betroffene Produkte sind getrocknetes Basilikum, Chilischoten, Koriander und Majoran, in denen ebenfalls illegale Pestizide gefunden wurden.  
  • Bananen sind ebenfalls stark belastet: 91 % der untersuchten Proben (105) enthielten Pestizidrückstände, davon 66 (62 %) mit verbotenen Substanzen. 

Für Verbraucher:innen stellt der Verzehr von mit Pestizidrückständen belasteten Lebensmitteln in einigen Fällen ein Risiko dar. Die 140 verschiedenen Pestizide haben unterschiedliche Profile und Risiken.

Besonders problematisch ist Ethylenoxid, dessen Rückstände in den vergangenen Jahren mehrfach auf Lebensmitteln gefunden wurden. Behörden haben daraufhin zurecht einzelne Produkte öffentlich zurückgerufen, 2023 allein siebenmal. Die Menge der tatsächlich mit Ethylenoxid belasteten Lebensmitteln auf dem deutschen Markt dürfte jedoch um ein Vielfaches höher sein. Denn nur eine geringe Stichprobe aller Lebensmittel wird überhaupt auf verbotene Pestizide getestet. 

Auch der sogenannte Cocktail-Effekt stellt ein Risiko für Verbraucher:innen dar. Die Wirkungen von Stoffen mit ähnlichen Mechanismen können sich addieren und eine kritische Belastung hervorrufen, auch wenn die Einzelbelastung als unbedenklich gilt. Verbraucher:innen sollten so wenig potenziell schädlichen Belastungen wie möglich ausgesetzt werden. Der Verzicht auf Pestizide sollte dabei höchste Priorität haben.

Besonders viele illegale Pestizide wurden in Lebensmitteln aus Ruanda, Pakistan, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Brasilien, Costa Rica und China nachgewiesen. 

Der „Bumerang-Effekt“ bezieht sich auf das Phänomen, dass Rückstände von verbotenen Pestiziden über importierte Lebensmittel in die EU zurückkehren. 

Aus handelspolitischen Gründen erlaubt die EU trotzdem Rückstände bestimmter Pestizide in Importprodukten – obwohl diese Stoffe in der EU längst verboten sind. Für verbotene Pestizide sollte eine Null-Toleranz-Regelung gelten. So kommen diese gefährlichen Stoffe nicht legal in die EU, Verbraucher:innen und Landwirt:innen werden geschützt – und die europäische Landwirtschaft wird fair behandelt.

foodwatch fordert ein Ende der Doppelmoral beim Umgang mit gefährlichen Pestiziden. Chemikalien, die aufgrund ihrer schädlichen Wirkung auf Gesundheit und Umwelt in der EU verboten sind, dürfen nicht länger in andere Länder exportiert werden. Diese giftigen Pestizide sollten weltweit nicht eingesetzt werden. 

Zudem fordert foodwatch ein Verbot des sogenannten Bumerang-Effekts: Lebensmittel, die mit diesen verbotenen Pestiziden behandelt wurden, dürfen nicht in die EU importiert werden. Die EU muss eine Null-Toleranz-Grenze für Rückstände solcher Stoffe in Lebensmitteln einführen. 

Nach jahrelangen Kampagnen von foodwatch und anderen NGOs hat die EU-Kommission 2022 endlich den Gesetzgebungsprozess eingeleitet, ist aber in der sogenannten „Konsultationsphase" stecken geblieben, in der Input von Interessengruppen und Experten eingeholt wird. Zwar erwähnt Kommissar Hansen das Thema in seiner Agrifood-Vision, allerdings deutlich abgeschwächt gegenüber früheren Entwürfen: So ist beispielsweise beim Export verbotener Pestizide lediglich von einer Folgenabschätzung die Rede, konkrete Maßnahmen fehlen weiterhin.  

foodwatch hat die Aktion am 15.04.2025 gestartet. 

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