E-Mail-Aktion

Lasst die Kuh los: Ketten-Haltung verbieten!

iStock/Michele Ursi

Sie stehen auf einem Fleck, fixiert mit einer Kette. Vorne ein Futtertrog, hinten eine Rinne für den Mist. Mehr als eine Million Kühe und Bullen - für Milch, Joghurt, Frischkäse, Rindfleisch. Fordern Sie jetzt ein Ende dieser grausamen Haltungsform!

E-Mail-Aktion

Lasst die Kuh los: Ketten-Haltung verbieten!

iStock/Michele Ursi

Sie stehen auf einem Fleck, fixiert mit einer Kette. Vorne ein Futtertrog, hinten eine Rinne für den Mist. Mehr als eine Million Kühe und Bullen - für Milch, Joghurt, Frischkäse, Rindfleisch. Fordern Sie jetzt ein Ende dieser grausamen Haltungsform!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anbindehaltung ist mit großem Leid für Rinder verbunden. Es ist längst klar, dass diese Haltungsform gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Denn dieses schreibt vor, dass Tiere ‘verhaltensgerecht’ untergebracht werden müssen. Rinder leben eigentlich auf Weideflächen in sozialen Herden und laufen täglich mehrere Kilometer. All das ist in Anbindehaltung nicht möglich. 
Deswegen fordere ich: Setzen Sie ein umfassendes Verbot der Anbindehaltung um, ohne Schlupflöcher für die sogenannte Kombihaltung. 

Mit freundlichen Grüßen
 

  • Cem Özdemir (Grüne), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
  • Steffi Lemke (Grüne), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 
  • Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Olaf Scholz (SPD), Bundeskanzler

Hintergrundinformationen

Rinder in der sogenannten „Anbindehaltung“ stehen auf kleinem Raum in einem Stall, fixiert mit Ketten, Gurten oder Halsrahmen. Sie können sich nicht umdrehen, nicht laufen, nicht kratzen. Lediglich Hinlegen oder Stehen ist möglich. Die Rinder stehen in einer Reihe, am Kopfende Futtertrog und Tränke, am hinteren Ende eine Auffangvorrichtung für die Exkremente. 

Das gesamte Leben spielt sich so an einem Ort ab – Essen, Trinken, Liegen, Koten und Urinieren. Das widerspricht dem natürlichen Verhalten der Rinder. Auf der Weide laufen Rinder bis zu 13 Kilometer am Tag [1], sie leben in sozialen Herden, pflegen Kontakte miteinander. All dies ist für Rinder in Anbindehaltung nicht möglich.  

Bis jetzt ist die Anbindehaltung nicht ausdrücklich verboten.  Klar ist aber, dass die Anbindehaltung gegen den Grundsatz einer ‘verhaltensgerechten Unterbringung’ nach § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz verstößt [5]. Rinder leben eigentlich auf Weideflächen in sozialen Herden und laufen täglich mehrere Kilometer. All das ist in Anbindehaltung nicht möglich - damit ist diese Haltungsform auch nicht ‘verhaltensgerecht’. Rechtsexperten haben die Haltung sogar als ’regelmäßig strafbar’ bezeichnet. [6]

Mehr als eine Million Rinder sind in Deutschen Ställen angebunden , davon rund 400.000 Milchkühe. Insgesamt werden somit zehn Prozent aller Rinder in Anbindehaltung gehalten. Etwa zwei Drittel dieser Rinder stehen das ganze Jahr im Stall (ganzjährige Anbindehaltung), ein Drittel kommt für eine begrenzte Zeit auf die Weide (teilweise Anbindehaltung).  [7]

Nach den aktuellen Zahlen von 2020 halten 28.300 Betriebe in Deutschland Rinder in Anbindehaltung [8]. Das entspricht 28 Prozent aller Betriebe.  Die Anbindehaltung ist vor allem in Süddeutschland verbreitet. In Bayern etwa halten noch immer 43 Prozent aller Betriebe ihre Tiere in Anbindehaltung. Klar ist: Landwirt:innen brauchen Planungssicherheit. Ein Verbot würde erst nach einer Übergangsfrist greifen,  damit die betroffenen Betriebe Zeit haben, ihre Ställe um- oder neu zu bauen. Dies könnte öffentlich gefördert werden. Insbesondere, wenn die Weidehaltung auf Almen aus Traditionsgründen oder zur Landschaftspflege unterstützt werden soll. Dass die Anbindehaltung ausläuft, kann für Tierhalter nicht überraschend kommen: Bereits 2016 hat der Bundesrat einen Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung [9] gefordert. Seit langem ist klar: Die tierquälerische Praxis ist nicht zukunftsfähig.

Rinder dürften natürlich weiterhin in den Sommermonaten, das heißt in etwa von Juni bis September, auf die Alm getrieben werden. Die Tiere dürfen eben nur nicht mehr für die restlichen langen Monate - rund ein Dreivierteljahr - angekettet im Stall stehen. Das bedeutet, Ställe müssen umgebaut oder neu gebaut werden. Dafür kann es finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel geben. 

  1. "Scientific report on the effects of farming systems on dairy cow welfare and disease", European Food Safety Authority (EFSA) 2009, S. 108 f. 
  2. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.: Stellungnahme der TVT zur Anbindehaltung von Rindern (August 2015)
  3. „Comparison of ketosis, clinical mastitis, somatic cell count, and reproductive performance between free stall and tie stall barns in Norwegian dairy herds with automatic feeding“, 1997 
  4.  Expertise for animals: Angebunden — Was die veraltete Haltungsform für Rinder bedeutet (Whitepaper, 2023)
  5. gesetze-in-internet.de: Tierschutzgesetz ("§2: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (...)" 
  6. Verfassungsblog.de: „Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“, (15.9.2023)
  7. Johann Heinrich von Thünen-Institut (Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei): „Expertise: Rinder in Anbindehaltung“, 27.07.2023 
  8. ebenda
  9. Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern vom 15.07.2016, siehe Drucksache 187/16

foodwatch hat die Aktion am 4. Dezember 2023 gestartet. 

Update: Aufgrund der Entlassung des Bundesfinanzminsters Christian Lindner durch den Bundespräsidenten am 06.11.2024 haben wir Herrn Lindner aus der Liste der Adressat:innen entfernt.

62137

Unterschriften

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig. Mit der Angabe der Telefonnummer geben Sie Ihr Einverständnis, per Telefon von foodwatch kontaktiert und über den Verlauf dieser und anderer Kampagnen informiert zu werden.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Ihre Daten verwenden wir zur Durchführung dieser Aktion. An die AdressatInnen übermitteln wir Vornamen, Namen sowie ggf. Kommentar. Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme erhalten Sie eine E-Mail. Darin können Sie auch entscheiden, ob Sie unseren Newsletter bestellen wollen. Wenn Sie im Formular Ihre Telefonnummer angeben, geben Sie damit Ihr Einverständnis, per Telefon von foodwatch kontaktiert und über den Verlauf dieser und anderer Kampagnen informiert zu werden. Der künftigen Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit formlos widersprechen, z. B. per E-Mail an service@foodwatch.de (Datenschutzhinweis).