E-Mail-Aktion

Versteckte Preis-Abzocke stoppen!

Weniger Inhalt, gleicher Preis. So ziehen uns Hersteller im Supermarkt das Geld aus der Tasche. Frankreich geht nun gesetzlich dagegen vor. Schreiben Sie jetzt an die Ampel-Regierung und fordern Sie: Stoppt die versteckte Preis-Abzocke auch in Deutschland!

E-Mail-Aktion

Versteckte Preis-Abzocke stoppen!

Weniger Inhalt, gleicher Preis. So ziehen uns Hersteller im Supermarkt das Geld aus der Tasche. Frankreich geht nun gesetzlich dagegen vor. Schreiben Sie jetzt an die Ampel-Regierung und fordern Sie: Stoppt die versteckte Preis-Abzocke auch in Deutschland!

Sehr geehrte Frau Lemke und Frau Willkomm, sehr geehrter Herr Scholz, Herr Lindner und Herr Habeck,  

Lebensmittelkonzerne nutzen die Inflation aus, um ihre Profite zu steigern und uns Verbraucher:innen zu täuschen. Beispielsweise verkaufen Unternehmen weniger Inhalt zum gleichen Preis.  Vielen Verbraucher:innen fällt eine solche Täuschung nicht auf. Deshalb braucht es dringend einen gesetzlichen Rahmen:

Wenn der Preis pro Liter/Kilo steigt, weil der Inhalt verändert wird, müssen Hersteller diese Änderung kennzeichnen: Der Hinweis muss sechs Monate auf der Vorderseite und in Online-Shops stehen – ähnlich wie in Brasilien.

Dazu sollte eine Verringerung des Inhalts verboten sein, wenn dabei nicht auch die Verpackung dementsprechend verkleinert wird. Zeigen Sie mit Taten, dass Sie die Probleme von mir und Millionen anderen in Deutschland beim alltäglichen Einkauf ernst nehmen!

Mit freundlichen Grüßen

(Vorname und Nachname wird automatisch eingefügt)

  • Steffi Lemke (Grüne), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 
  • Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister

  • Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Katharina Willkomm (FDP), Bundestagsabgeordnete 

  • Olaf Scholz (SPD), Bundeskanzler

Hintergrundinformationen

Gemeint ist, wenn der Inhalt eines Produktes schrumpft – aber der Preis gleich bleibt. Zum Beispiel verkauft Oreo nur noch drei statt vier Eis pro Packung und verkleinerte jedes einzelne Eis. Ist der Preis gesunken? Nein. Somit steigt der Preis insgesamt um 63 Prozent. Für Verbraucher:innen ist das aber nicht so leicht erkennbar. Dafür wurde der Begriff „Shrinkflation“ geprägt. Er kommt aus dem Englischen: „To Shrink“ heißt Schrumpfen – und ist verknüpft mit dem Wort “Inflation”.

Leider ja. Deshalb brauchen wir dringend folgende Gesetze:

  • Hersteller müssen verpflichtet werden, Veränderungen am Inhalt zu kennzeichnen.   Nur so können Verbraucher:innen eine freie Entscheidung treffen.
  • Das Verbot, den Inhalt zu verkleinern, ohne auch die Verpackung zu verkleinern. Das schützt nicht nur vor Täuschung, sondern auch die Umwelt.

Ministerin Steffi Lemke möchte Herstellern verbieten, den Inhalt zu verkleinern, ohne die Verpackung anzupassen. Mehr Luft dürfte in einem Produkt also nicht verkauft werden. Das ist ein wichtiger Schritt – allerdings vor allem für die Umwelt.

Um Verbraucher:innen vor heimlichen Preiserhöhungen zu schützen, reicht dies nicht aus. Zum Beispiel hat Danone sowohl Inhalt als auch Verpackung von der Alpro-Joghurt-Alternative geschrumpft: Statt 500 werden nur noch 400 Gramm verkauft. Im Supermarkt-Regal ist dies jedoch kaum sichtbar, weil der Unterschied zu den 500-Gramm-Packungen nur minimal ist.

Deshalb müssen Hersteller  verpflichtet werden, Änderungen des Inhalts zu kennzeichnen. Transparent auf der Vorderseite, sodass Verbraucher:innen Shrinkflation sofort erkennen können.

Unsere foodwatch-Kolleg:innen in Frankreich haben über Monate viele versteckte Preiserhöhungen aufgedeckt und von Supermärkten und Politik Maßnahmen dagegen gefordert. Dann reagierte die französische Regierung: Der Minister für Wirtschaft und Finanzen Bruno le Maire versprach ein Gesetz gegen Shrinkflation.1 Produkte, bei denen der Inhalt geschrumpft ist, müssen gekennzeichnet werden. Das hat schhon Wirkung gezeigt: Der Supermarkt Carrefour fängt bereits vor Inkrafttreten eines Gesetzes an, mit Stickern auf Shrinkflation hinzuweisen.2 Darauf hat Edeka reagiert und erwägt einen solchen Schritt auch in Deutschland.3 

In Brasilien müssen Hersteller es kennzeichnen, wenn der Preis pro Liter/Kilo steigt, weil der Inhalt verändert wurde: Der Hinweis muss sechs Monate auf der Vorderseite der Verpackung und in Online-Shops stehen. Das fordern wir auch für Deutschland.4 Die französische Regierung hat bereits angekündigt, eine solche Informationspflicht einzuführen.5

  1. foodwatch Frankreich: Victoire : « stop aux arnaques », le gouvernement annonce la fin de la shrinkflation ! (26.09.2023)
  2. faz.net: “Frankreich geht gegen Lebensmittelhersteller vor”, 11.9.2023 (abgerufen am 26.9.2023) 
  3.  lebensmittelzeitung.net: “Auch Edeka erwägt Kennzeichnung von ‘Mogelpackungen’”, 21.09.2023 (abgerufen am 26.9.2023)
  4. cbc News: „Marketplace investigates shrinkflation and reveals the sneaky ways companies cut costs, but not prices“ , 18.11.2022 (abgerufen am 26.9.2023); ebenso (Portugiesisch) economia.uol.com.br: „Inflação disfarçada faz produtos diminuírem de tamanho sem queda no preço“, 9.9.2021 (abgerufen am 26.9.2023)
  5. (siehe 2.) faz.net: “Frankreich geht gegen Lebensmittelhersteller vor”, 11.9.2023 (abgerufen am 26.9.2023)

foodwatch hat die Aktion am 29.9.2023 gestartet.

50929

Unterschriften

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig. Mit der Angabe der Telefonnummer geben Sie Ihr Einverständnis, per Telefon von foodwatch kontaktiert und über den Verlauf dieser und anderer Kampagnen informiert zu werden.

Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Ihre Daten verwenden wir zur Durchführung dieser Aktion. An die AdressatInnen übermitteln wir Vornamen, Namen sowie ggf. Kommentar. Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme erhalten Sie eine E-Mail. Darin können Sie auch entscheiden, ob Sie unseren Newsletter bestellen wollen. Wenn Sie im Formular Ihre Telefonnummer angeben, geben Sie damit Ihr Einverständnis, per Telefon von foodwatch kontaktiert und über den Verlauf dieser und anderer Kampagnen informiert zu werden. Der künftigen Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit formlos widersprechen, z. B. per E-Mail an service@foodwatch.de (Datenschutzhinweis).