Das ultimative Mogelprodukt:
die ganz legale Verbrauchertäuschung
Unverständliche Nährwertangaben
Mit Mini-Portionen und fragwürdigen „Richtwerten für die Tageszufuhr“ rechnen Hersteller Zucker-, Fett- oder Salzwerte schön. Die verwirrende Kennzeichnung wurde eigens von der Industrie entwickelt, um die sogenannte Nährwert-Ampel nach britischem Vorbild zu verhindern. Die Ampel hätte diese „Fitness“-Zuckerbombe auf einen Blick entlarvt.
Versteckte Agrar-Gentechnik
Haben Tiere genveränderte Futtermittel bekommen, muss das nicht auf der Verpackung stehen. Als Käufer von Tierprodukten wie Fleisch, Milch, Eiern – oder auch Vollmilchschokolade – werden Verbraucher ohne ihr Wissen zu Unterstützern von Agrar-Gentechnik.
Gesundheitsschwindel
Sobald beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe zugefügt werden, dürfen selbst Zuckerbomben wie Süßigkeiten oder Soft Drinks und Junk Food mit Gesundheit werben. Begriffe wie „Fitness“ oder „Wellness“ sind gar nicht geschützt.
Irreführende „Clean Labels“
Sie versprechen Naturbelassenheit. Trotzdem darf in diesem Produkt Aroma aus Schimmelpilzen oder Farbstoff aus Schildläusen enthalten sein. Das wohl bekannteste „Clean Label“: „ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker“, obwohl geschmacksverstärkender Hefeextrakt genutzt wird.
Versteckte Tiere
Viele tierische Bestandteile müssen weiterhin nicht gekennzeichnet werden. Das ist besonders für Vegetarier, Veganer, gläubige Muslime und Juden ein Problem, die auf bestimmte bzw. alle tierischen Lebensmittel verzichten wollen. Bei den „Fitness“-Flakes enthalten sowohl die Aromen als auch der Farbstoff Zutaten vom Tier.
Regionalschwindel
Die Begriffe „aus der Region“, „unsere Heimat“ oder „unser Norden“ sind gesetzlich nicht geschützt. Die Zutaten für dieses Produkt kommen aus aller Welt – die Werbung mit regionaler Herkunft ist dennoch vollkommen legal.
Mini Schrift
Zukünftig ist eine „Mindestschriftgröße“ von lediglich 1,2 Millimeter bezogen auf das kleine „x“ verpflichtend. Auf kleinen Verpackungen reichen sogar schon 0,9 Millimeter. Ohne Adleraugen ist das auch weiterhin unlesbar!
Zutatenschwindel
Das Produktfoto und der Name suggerieren einen hohen Fruchtanteil und lassen die „Fitness“-Flakes hochwertig erscheinen. Solange Hersteller eine Alibi-Menge der ausgelobten Frucht hinzufügen, ist das völlig legal.