Petitionen

Aspartam verbieten!

  • Schadstoffe in Lebensmitteln

Die WHO warnt: Aspartam könnte Krebs verursachen. Doch der Süßstoff bleibt weiter zugelassen. Die neue EU-Kommission muss jetzt handeln. Fordere jetzt mit uns ein Aspartam-Verbot!

Petitionen

Aspartam verbieten!

  • Schadstoffe in Lebensmitteln

Die WHO warnt: Aspartam könnte Krebs verursachen. Doch der Süßstoff bleibt weiter zugelassen. Die neue EU-Kommission muss jetzt handeln. Fordere jetzt mit uns ein Aspartam-Verbot!

Sehr geehrte Präsidentin Von der Leyen, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, 

der Zusatzstoff Aspartam wird derzeit in über 2500 Produkten in der EU eingesetzt. Wir werden mit Werbung für beliebte „zuckerarme“ oder „Diät“-Erfrischungsgetränke bombardiert, die Aspartam enthalten. 

EU-Recht sieht vor, dass ausschließlich Stoffe auf den EU-Markt gebracht werden dürfen, die unsere Gesundheit nicht gefährden. Dennoch hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Aspartam als für den Menschen möglicherweise krebserzeugend eingestuft. Zwar besagt die Risikobewertung des gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschusses (JECFA), dass der Stoff für den Verbraucher sicher ist. Aber diese Studie weist erhebliche wissenschaftliche Mängel auf.

Ich fordere Sie auf, den Zusatzstoff Aspartam/E 951 in Lebensmitteln und Getränken in der EU zu verbieten. Das Vorsorgeprinzip ist als zentraler Grundsatz zum Schutz der Gesundheit in der EU in Artikel 191 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie im Allgemeinen Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verankert. Auch Artikel 114 Absatz 3 AEUV verpflichtet die Europäische Kommission dazu, im Interesse der Gesundheit und des Verbraucherschutzes auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu handeln. Die Europäische Kommission und alle Mitgliedstaaten müssen die Gesundheit ihrer Bürger schützen und Aspartam jetzt verbieten. 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift wird automatisch eingefügt) 

  • Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
  • Sandra Gallina, Generaldirektorin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit [Europäische Union]
  • Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft [Deutschland]
  • Femke Wiersma, Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur [Niederlande]
  • Vincent Karremans, Staatssekretär für Jugend, Prävention und Sport im Gesundheitsministerium [Niederlande]
  • Annie Genevard, Ministerin für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft [Frankreich]
  • Johannes Rauch, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz [Österreich]
  • Luis Planas Puchades, Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung [Spanien]
  • Orazio Schillaci, Gesundheitsminister [Italien]
  • Frank Vandenbroucke, Vizepremierminister und Minister für soziale Angelegenheiten und öffentliche Gesundheit [Belgien]
  • Martine Hansen, Ministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau [Luxemburg]
  • Martin Heydon, Minister für Landwirtschaft und Meereswirtschaft [Irland]

Hintergrundinformationen

foodwatch ist eine unabhängige Konsument:innenorganisation, die sich für sichere, gesunde und faire Lebensmittel einsetzt. Wir decken Missstände auf, fordern Transparenz und kämpfen gegen die Macht der Lebensmittelindustrie – für Konsument:innen und Umwelt. 

Yuka ist eine aus Frankreich stammende App, die Lebensmittel und Kosmetik per Barcode-Scan bewertet. Mit einer einfachen Farbskala (grün bis rot) hilft sie Konsument:innen, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. In Österreich ist die App aktuell leider (noch) nicht verfügbar. 

La Ligue contre le cancer ist die größte französische Organisation im Kampf gegen Krebs. Sie unterstützt Patienten, fördert Prävention und Forschung. 

Aspartam ist ein kalorienarmes künstliches Süßungsmittel in Form eines weißen, geruchlosen Pulvers. Es wird oft in „Light“- und „Zero“-Produkten wie Getränken, Süßigkeiten, Desserts, Kaugummi, Milchprodukten und Diätprodukten verwendet. [1]

Aspartam wird seit Jahrzehnten in wissenschaftlichen Studien mit gesundheitlichen Risiken wie Krebs, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung gebracht. Neuere Untersuchungen legen nahe, dass es auch das Darmmikrobiom beeinflussen könnte. Die WHO hat Aspartam 2023 als möglicherweise krebserregend (Klasse 2B) eingestuft, gestützt durch eine vollständige Monographie von 2024. [2] foodwatch, Yuka und La Ligue contre le cancer fordern auf Basis des Vorsorgeprinzips ein EU-weites Verbot. 

Aspartam wird weltweit in Tausenden von Lebensmitteln und Getränken als Zuckerersatz eingesetzt – allein in Europa betrifft das rund 2.500 Produkte [3], global etwa 6.000 [4]. Laut Euromonitor entfielen 2023 in Westeuropa 94 Prozent des Aspartam-Verbrauchs auf Erfrischungsgetränke wie Cola, Tonic oder Energydrinks. 

Aspartam ist an der E-Nummer E 951 zu erkennen. Es muss in der Zutatenliste als „Süßungsmittel“ aufgeführt sein, mit dem Zusatz „Aspartam“ oder „E 951“. Produkte mit Aspartam tragen zudem den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“, da es für Menschen mit Phenylketonurie (PKU) schädlich sein kann.  

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Stoffe hinsichtlich ihres Krebsrisikos ein. Es gibt vier Kategorien: 

  • 1 – Krebserzeugend (z. B. Tabak, Alkohol, verarbeitetes Fleisch) 
  • 2A – Wahrscheinlich krebserzeugend (zum Beispiel rotes Fleisch) 
  • 2B – Möglicherweise krebserzeugend (zum Beispiel Aspartam, Blei) 
  • 3 – Nicht als krebserzeugend einstuft. (zum Beispiel Kaffee trinken, Paracetamol) 

Aspartam wurde in Kategorie 2B eingestuft, basierend auf begrenzten Belegen aus Studien. Im Juli 2023 hat der Expertenrat für Zusatzstoffe (JECFA) Entwarnung gegeben [5] – ohne solide Grundlage! Unsere Recherche zeigt: Der Expertenrat stützt sich auf alte Daten, ignoriert unabhängige Studien und weist Verbindungen zur Industrie auf. [6]

foodwatch, Yuka und La Ligue contre le cancer fordern daher ein Verbot auf Grundlage des Vorsorgeprinzips.

Als Konsument:in kannst du auf folgende Weise selbst aktiv werden:

  • Unterstütze unsere Petition für ein Verbot von Aspartam und hilf uns, strengere Regeln für Lebensmittelzusatzstoffe durchzusetzen!
  • Wähle frische, unverarbeitete Lebensmittel mit einer kurzen Zutatenliste. Diese enthalten in der Regel weniger Zusatzstoffe. Denn die langfristigen Auswirkungen verschiedener Zusatzstoffe sind oft nicht ausreichend geprüft und das bestehende Zulassungsverfahren weist erhebliche Schwachstellen auf. 

Lebensmittelzusatzstoffe werden in der EU durch die Verordnung 1333/2008 geregelt. [7] Ein Zusatzstoff darf nur zugelassen werden, wenn er folgende Kriterien erfüllt: 

  • Sicherheit: Es gibt keine Gesundheitsrisiken bei der vorgesehenen Menge. 
  • Notwendigkeit: Es gibt einen technologischen Bedarf, der nicht anders erfüllt werden kann. 
  • Klarheit: Die Verwendung darf Konsument:innen nicht täuschen. 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft die Sicherheit der Stoffe vor der Zulassung. Die Neubewertung von bereits vor 2009 zugelassenen Stoffen hätte bis 2020 abgeschlossen sein sollen, ist jedoch stark verzögert. Bisher wurden etwa 70 Prozent der 315 Stoffe neu bewertet. [8]

Weitere bedeutende Schwachstellen sind die fehlenden verbindlichen Fristen für die Neubewertung neuer Stoffe, was die Sicherheit der Konsument:innen gefährdet. Außerdem stützt sich die EFSA stark auf industriefinanzierte Studien, die direkt von Akteuren der Industrie bereitgestellt werden, die ein kommerzielles Interesse am Ergebnis des Bewertungsprozesses haben. Besonders alarmierend ist, dass die Risiken durch die Mischung mehrerer Zusatzstoffe völlig unberücksichtigt bleiben – ein gravierender Mangel in der Schutzlogik. 

Derzeit gibt es keine festgelegte Frist, innerhalb derer die EU-Behörden die Zulassung von Aspartam als Lebensmittelzusatzstoff erneut prüfen müssen. Laut der EFSA ist aktuell keine eigenständige Neubewertung von Aspartam geplant. Allerdings könnten bei der laufenden Prüfung des Aspartam-Acesulfam-Salzes (E 962) neuere wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen, was zu einer möglichen Überarbeitung der zulässigen Tagesdosis von Aspartam führen könnte. [9]

Ein gelegentliches Glas Limonade mit Aspartam birgt keine unmittelbaren Risiken, doch Studien deuten auf mögliche langfristige Gesundheitsschäden hin, selbst bei Mengen unter den EFSA-Grenzwerten.  

foodwatch, Yuka und La Ligue contre le cancer sehen es grundsätzlich als Aufgabe der Behörden an, sichere Lebensmittel zu gewährleisten, und geben deshalb keine individuellen Ernährungsempfehlungen.  

Um die Gesundheit der Konsument:innen langfristig zu schützen, setzen sich foodwatch, Yuka und La Ligue contre le cancer daher für ein vorsorgliches Verbot von Aspartam ein.

  • [1] EFSA: Scientific Opinion on Aspartame (Zugriff 28.1.2025)
  • [2] IARC Monographs Volume 134: Aspartame monograph now available – IARC (who.int)
  • [3] openfoodfacts, additive: E951 - Aspartame (Zugriff 28.1.2025)
  • [4] Magnuson BA, Burdock GA, Doull J, Kroes RM, et al. (2007): Aspartame: a safety evaluation based on current use levels, regulations, and toxicological and epidemiological studies. Crit Rev Toxicol. 37(8):629-727. doi:  

    10.1080/10408440701516184 

  • [5] Joint Press Release IARC & JECFA: Aspartame hazard and risk assessment results released (07/2023)

  • [6] foodwatch-Report „Cleanwashing Aspartame“ (01/2025)

  • [7] Regulation (EC) No 1333/2008 of the European Parliament and of the Council of 16 December 2008 on food additives (Text with EEA relevance), konsolidierte Version 16.12.2024

  • [8] EFSA: Food additives, last reviewed date: 3 January 2025 (Zugriff 28.1.2025)

  • [9] EFSA: Sweeteners, last reviewed date: 16 January 2025 (Zugriff 28.1.2025)

Die Aktion startete am 4.2.2025. 

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