„Julia Klöckner macht ihren Job nicht“: foodwatch kritisiert geplante Reform des Lebensmittelrechts – Ministerin will Verbraucherrechte beschneiden
Die Verbraucherorganisation foodwatch hat eine von Bundernährungsministerin Julia Klöckner geplante Änderung des Lebensmittelgesetzes als Geschenk an die Lebensmittelbranche kritisiert. Der Gesetzentwurf der Ministerin schütze Betriebe, die gegen Hygienevorgaben verstoßen und werde einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Obwohl das Gericht kürzlich eindeutig den Informationsrechten der Verbraucherinnen und Verbraucher verfassungsrechtliche Bedeutung beigemessen hatte, stelle die jetzt vorgelegte Gesetzesänderung aus Verbrauchersicht sogar noch eine Verschlechterung dar, so foodwatch. Kundinnen und Kunden würden damit weiterhin in aller Regel nicht erfahren, wenn Lebensmittelbetriebe bei Kontrollen beanstandet würden.
„Julia Klöckner macht ihren Job nicht. Das höchste deutsche Gericht stärkt mit seinem Beschluss die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber Frau Ministerin Klöckner ist das offenbar herzlich egal. Der Gesetzentwurf ist ein Geschenk an Schmuddelbetriebe und Gammelfleischhändler, die weiter darauf hoffen können, von den Behörden gedeckt zu werden“, sagte Johannes Heeg von foodwatch. „Die Ministerin legt ein Gesetz vor, das weder dem Gesetzeszweck gerecht wird noch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hat unmittelbar aus dem Grundgesetz ein umfassendes Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen als Grundlage für eigenständige Kaufentscheidungen abgeleitet – doch stattdessen arbeitet Frau Klöckner daran, die Informationsrechte weiter zu beschneiden.“
foodwatch forderte Julia Klöckner auf, dringend nachzubessern und eine echte Gesetzesnovelle vorzulegen: Anstatt – je nach Ermessen der Behörden – nur einzelne Hygieneverstöße von Betrieben zu veröffentlichen, müsse die Ministerin die rechtliche Grundlage für ein Transparenzsystem schaffen, das ausnahmslos alle Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen öffentlich mache. Vorbild müsse das erfolgreiche „Smiley-System“ aus Dänemark sein, wo seit mehr als 15 Jahren alle Kontrollergebnisse öffentlich einsehbar sind – und zwar sowohl im Internet als auch direkt an der Tür von Restaurants, Metzgereien oder Kantinen. Die Verbraucherorganisation hat dazu eine ausführliche Stellungnahme beim Bundesernährungsministerium eingereicht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss vom 21. März dieses Jahres ausdrücklich die Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkannt. Allerdings verlangten die Richterinnen und Richter, dass eine gesetzliche Frist festgeschrieben wird, nach der Lebensmittelkontrollergebnisse wieder gelöscht werden. Der Gesetzgeber hat bis April 2019 Zeit, eine entsprechende Regelung zu erlassen. Vorausgegangen war eine Normenkontrollklage des Landes Niedersachsen zur zentralen Vorgabe in § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Bundesverbraucherministerin Julia Klöckner hat daraufhin nun im Juni eine Gesetzesnovelle für § 40 LFGB vorgelegt. Diese adressiert jedoch lediglich den Punkt Löschfristen – und hätte hier sogar noch eine Schlechterstellung der Verbraucherschutzinteressen zur Folge: Anstatt nach zwölf Monaten, wie von den Behörden lange praktiziert, sollen nun bereits nach sechs Monaten alle behördlichen Veröffentlichungen wieder gelöscht werden.
„Es ist nicht damit getan, einfach einen Halbsatz zur Löschfrist im Lebensmittelrecht zu ergänzen – der sogar noch eine Verschlechterung aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt“, kritisierte Johannes Heeg. „Wenn Frau Klöckner den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt, muss sie jetzt endlich dafür sorgen, dass die Kundinnen und Kunden erfahren, welche Betriebe gegen Hygienevorgaben verstoßen und wo alles in Ordnung ist.“