Nein, bisher nicht.
Die wissenschaftliche Diskussion über die Gefährlichkeit bestimmter Mineralölbestandteilen wird seit vielen Jahren intensiv geführt. Bisher gibt es allerdings noch keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte für die Belastung von Lebensmitteln durch Mineralöle.
Mineralöle sind in vielen Bereichen der menschlichen Umwelt zu finden. In zahlreichen Lebensmitteln wie Reis, Nudeln, Schokolade und Speiseölen, aber auch in Verpackungen, Kinderspielzeug, Tierfutter und Kosmetika sind sie bereits nachgewiesen worden - auch durch Untersuchungen im Auftrag von foodwatch.
MOAH
Es besteht Einigkeit darüber, dass aromatische Mineralölverbindungen (sogenannte MOAH) Krebs verursachen können, wenn die Moleküle aus mehr als zwei Ringsystemen bestehen. Daher sind solche MOAH unerwünscht und sollten nach Ansicht der zuständigen Behörden (EFSA, ANSES, BfR, RIVM) nicht in Lebensmitteln enthalten sein. In Frankreich ist die ANSES der Ansicht, dass angesichts des nachgewiesenen genotoxischen und mutagenen Charakters bestimmter MOAH einer Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln durch diese Verbindungen Priorität eingeräumt werden sollte.
Es wird derzeit diskutiert, ob es toxikologische Unterschiede zwischen 1- bis 2-Ring-Systemen und den mehr als 3-Ring-Systemen von MOAH gibt. Allerdings gibt es weder von Seiten der Hersteller noch von wissenschaftlicher Seite Analysemethoden, die eine Unterscheidung nach Ringsystemen in Lebensmitteln ermöglichen. Mangels spezifischer Informationen über das Vorhandensein von 3-7 polyzyklischen aromatischen Verbindungen (PAC) sollte nach Ansicht der EFSA jeder Nachweis von MOAH in Lebensmitteln als potenziell besorgniserregend für die menschliche Gesundheit betrachtet werden.
Daher ist jeder Nachweis von MOAH in Lebensmitteln aus Sicht von foodwatch im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes von gesundheitlicher Relevanz. Der Verkauf solcher Produkte ist inakzeptabel.
foodwatch fordert den europäischen Gesetzgeber und die nationalen Regierungen seit sechs Jahren dazu auf, Höchstgehalte für den Nachweis von Mineralölen in Lebensmitteln gesetzlich festzulegen. Für aromatische Mineralöle, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, fordern wir, den Höchstwert auf den geringsten Nachweis von MOAH festzulegen.
Mit anderen Worten: Jede Spur von MOAH, die in Lebensmitteln nachgewiesen wird, sollte bedeuten, dass das Produkt nicht verkehrsfähig ist und daher nicht verkauft werden darf. Es muss in der Verantwortung eines jeden Herstellers und Händlers liegen, sicherzustellen und jederzeit nachweisen zu können, dass in ihren Lebensmitteln KEINE krebserregenden MOAH nachweisbar sind.
MOSH
Für die aliphatischen Mineralöle (MOSH) fordert foodwatch – im Einklang mit dem wissenschaftlichen Diskurs – die Festlegung strenger Höchstwerte und eine kontinuierliche Minimierung. Der Höchstwert von 2 Milligramm MOSH pro Kilogramm Lebensmittel sollte nur in genau definierten Ausnahmefällen für bestimmte Lebensmittelkategorien (z.B. pflanzliche Öle und Fette, Molkereiprodukte) mit entsprechendem Nachweis durch den Hersteller überschritten werden.
Die Europäische Kommission hat im Januar 2017 ein EU-weites Überwachungsprogramm gestartet, zu dem bisher aber noch keine Ergebnisse veröffentlicht wurden. Ziel ist es, eine breite Datenbasis zu schaffen, um daraus Höchstwerte abzuleiten. Das Überwachungsprogramm wurde verspätet gestartet und ist entgegen der ursprünglichen Absicht der Europäischen Kommission noch nicht bis Dezember 2021 abgeschlossen.