Herkunftsangaben
Bei Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Eiern, bei Olivenöl und Honig muss die Herkunft angegeben werden. Aber bei weitem nicht immer. Wie genau die Angaben sind, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Faustregel: Je stärker verarbeitet ein Lebensmittel ist, desto weniger müssen die Hersteller über die Herkunft verraten. Von den meisten Lebensmitteln erfahren wir deshalb gar nicht, wo die Rohstoffe herkommen. Bei einigen muss das Ursprungsland auf der Packung stehen. Und manchmal reicht dem Gesetzgeber „EU und Nicht-EU". In diesem Fall weißt du nur, dass das Lebensmittel vom Planeten Erde kommt.
foodwatch findet: Das ist zu wenig! Wir Konsument*innen haben ein Recht auf klare Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und deren Rohstoffen.
Kennzeichnungslücken – mit welchem Recht?
Dir ist wichtig zu wissen, woher dein Essen kommt? Die Herkunft der Lebensmittel ist für viele von uns mitentscheidend dafür, was wir einkaufen. Welche Informationen wir über Lebensmittel bekommen, regelt seit 2011 eine EU-Verordnung. Das geltende Recht ist allerdings lückenhaft und erlaubt außerdem Herkunftsangaben wie: „EU und Nicht-EU “, die keinerlei Informationsgehalt für uns Konsument*innen mehr haben.
Immer wieder hat die Lebensmittelindustrie verhindert, dass es für alle Lebensmittel eine klare, vollständige und verpflichtende Herkunftskennzeichnung gibt. Selbst kleine Änderungen dauern Jahre. Für uns Konsument*innen sind die Ergebnisse oft unbefriedigend. Als Faustregel gilt nach wie vor: Je mehr ein Produkt verarbeitet ist, desto weniger müssen Hersteller offenlegen, woher die Rohstoffe kommen.
Wir von foodwatch finden: Es sollte selbstverständlich sein, aussagekräftige Informationen darüber zu erhalten, woher die Lebensmittel und ihre Zutaten kommen. Das Lebensmittelrecht sollte genau dafür sorgen. Dafür wird sich foodwatch weiterhin einsetzen.
Wenige Produkte machen überhaupt Herkunftsangaben
Sieben Produktgruppen sind scheinbar klar geregelt: Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Eier, Olivenöl und Honig. Für diese Lebensmittel gilt: Auf der Verpackung oder in unmittelbarer Nähe müssen wir Angaben zur Herkunft finden. Das Problem: Jedes dieser Lebensmittel unterliegt eigenen Regelungen. Manche sind strenger geregelt – zum Beispiel Rindfleisch, weil es in der Vergangenheit Skandale gegeben hat. Manche speisen uns mit vagen Angaben ab. So ist es bei Mischhonig erlaubt, „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern” als Herkunft anzugeben.
Herkunftsangabe, aber nur wenn ...
Bei frischem Obst und Gemüse erfahren wir, wo es angebaut beziehungsweise geerntet wurde – solange es ganz bleibt. Bei frischen Eiern lässt sich – mit etwas Aufwand – die Spur bis zum Stall zurückverfolgen. Landen sie im Fertigkuchen, verliert sich ihre Spur.
Bei handelsüblichem Fleisch erfahren wir zumindest, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Wo es geboren wurde, erfahren wir nur beim Rind. Beim Fisch bekommen wir Auskunft über die Fang- oder Zuchtregion. Solange er nicht zu Fischstäbchen verarbeitet ist. Beim Blütenhonig erfahren wir das Land, in dem die Bienen den Nektar gesammelt haben – sofern es sich nicht um Mischhonig handelt. Und bei „Nativem Olivenöl“, wo die Oliven geerntet wurden. Aber nur, wenn sie aus einer einzigen Region kommen.
Auch bei allen Bio-Lebensmitteln erfahren wir, wo die landwirtschaftlichen Rohstoffe ihren Ursprung haben. Allerdings genügt hier oft eine völlig unspezifische Angabe wie „EU-Landwirtschaft" oder „Nicht-EU-Landwirtschaft". Transparente Herkunftsangaben schauen anders aus.
Rot-Weiß-Rot steht nicht zwangsläufig für österreichische Rohstoffe
Hersteller werben gerne mit Symbolen und Fähnchen, die uns Konsument*innen an eine bestimmte Herkunft denken lassen. Allerdings ist dadurch noch lange nicht gesagt, dass zumindest die Hauptzutat aus Österreich stammt. Weil das erlaubt ist, kann man uns Konsument*innen leicht in die Irre führen.
foodwatch fordert:
- Die Angabe der Herkunft der Zutaten bei verarbeiteten Produkten. Es muss selbstverständlich werden, dass wir Konsument*innen aussagekräftige Informationen über die Herkunft von Lebensmitteln und deren Zutaten erhalten. Das Lebensmittelrecht sollte genau dafür sorgen.
- Frische Lebensmittel müssen immer klar Auskunft über ihre Herkunft geben. Da darf es keine Ausnahmen geben. Das muss auch gelten, wenn die Melone aufgeschnitten oder das Fleisch mariniert ist.
- Die Interessen von uns Konsument*innen müssen bei der Regelung der Herkunftsangaben an erster Stelle stehen. Das ist im Moment nicht der Fall. Weil das Lebensmittelrecht weitestgehend auf EU-Ebene geregelt wird, muss auch dort endlich für volle Transparenz bei Herkunftsangaben gesorgt werden. Die österreichische Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass sich das grundlegend ändert.