Aigner kündigt Mineralöl-Grenzwerte an
Nach der Veröffentlichung der Stiftung Warentest zu Mineralöl in Schokoladen-Adventskalendern hat die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute angekündigt gesetzliche Höchstmengen für den Übergang von Mineralölen aus Lebensmittelverpackungen aus Recycling-Papier auf Lebensmittel zu erlassen.
Bereits seit 2011 liegt ein Verordnungsentwurf vor, der Verbraucher vor den krebsverdächtigen Substanzen, die nicht nur in Adventskalendern stecken, schützen soll. In diesem Entwurf heißt es, dass Substanzen wie krebsverdächtige aromatische Kohlenwasserstoffe in Produkten „nicht nachweisbar“ sein dürfen, nun spricht die Ministerin von Höchstmengen. Foodwatch fordert, dass die „Höchstmenge“ für aromatischen Wasserstoff nur bei „Null“ liegen darf, unbedenkliche Mengen gibt es hier nicht.
Als Voraussetzung für Grenzwerte nannte die Ministerin eine „amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralöl-Verbindungen.“ foodwatch kritisiert, dass eine solche Methode schon längst gibt. Schon vor mehr als einem Jahr hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf einer internationalen Fachkonferenz eine praxisfähige und für die amtliche Lebensmittelüberwachung taugliche Nachweismethode für Mineralöle in Verpackungen vorgestellt.
Sichere Produkte sind gesetzliche Pflicht
Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Hersteller, die Produkte in den Handel bringen, die gesundheitsgefährliche Mineralöle enthalten, verstößt schon jetzt gegen die seit Mitte 2008 geltende EU-Verordnung 2023/2006 zur „Guten Herstellungspraxis“.
foodwatch fordert die Behörden daher auf, jetzt unverzüglich zu handeln und die Verbraucher nicht weiter mit dem Hinweis auf Grenzwerte zu vertrösten, die irgendwann kommen sollen. Die Überwachungsbehörden müssen von Herstellern, die Recycling-Kartons verwenden, Nachweise über die Unbedenklichkeit ihrer Verpackungen verlangen. Kann ein Hersteller nicht nachweisen, dass aus der Verpackung keine Mineralöle ins Lebensmittel gelangen können, muss die zuständige Behörde die Ware aus dem Supermarkt räumen.
Über Druckfarben gelangen Mineralöle in Verpackungen
In Lebensmittelverpackungen gelangen Mineralöle in der Regel über Druckfarben, die entweder zum Bedrucken der Verpackung selbst verwendet werden oder direkt im verwendeten Recyclingpapier stecken.
Das ließe sich vermeiden, wenn Papier verwendet würde, das kein Mineralöl enthalten kann oder durch Beschichtungen verhindert würde, dass Mineralöle in Lebensmittel gelangen können. Das Problem und die Lösungsmöglichkeiten sind sowohl Regierung als auch Behörden und Herstellern seit Jahren bekannt. Auf Regelungen, die sie vor den krebserregenden Stoffen in Lebensmittel schützen, warten die Verbraucher bisher aber vergeblich.