EU schreibt Warnhinweis für Unilevers Becel pro.activ vor
Die EU verpflichtet Unilever zu einem neuen Warnhinweis auf der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ. Von Samstag an (15. Februar) schreibt die Verordnung 718/2013; Herstellern vor, Menschen ohne Cholesterinprobleme von dem Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen abzuraten. Damit trägt die EU Hinweisen auf mögliche Gesundheitsrisiken Rechnung. foodwatch kritisierte, dass die EU den freien Verkauf potenziell riskanter Lebensmittel weiterhin zulässt.
Da Produkte wie Unilevers Becel pro.activ neben herkömmlicher Margarine im Supermarktregal liegen, werden sie auch von zahlreichen Verbrauchern konsumiert, die ihren Cholesterinspiegel noch nicht einmal kennen und damit Selbstmedikation ohne ärztlichen Befund betreiben. Dabei ist Becel pro.activ mit Pflanzensterinen ein hochkonzentrierter und umstrittener Wirkstoff zugesetzt. Sogar Kinder doktern damit ohne Not unkontrolliert an ihren Blutwerten herum. Die EU-Verordnung verpflichtet Unilever nun zu dem Warnhinweis, dass Becel pro.activ „nicht für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht zu kontrollieren brauchen“.
Auch Kinder doktern unkontrolliert an ihren Blutwerten herum
Unilever kann die Sicherheit von Becel pro.activ nicht belegen. Die dafür dringend erforderlichen, aber teuren Langzeitstudien hat der Konzern bis heute nicht durchgeführt. foodwatch meint: Wenn ein Lebensmittel nicht zweifelsfrei sicher ist, darf nicht nur in einer Fußnote vor dem Verzehr gewarnt werden – es muss vom Markt genommen werden. foodwatch fordert, Produkte mit medizinischer Wirkung und möglichen Risiken wie Medikamente zu behandeln und eine klinische Erprobung vorzuschreiben. Quasi-Medikamente sollen nicht einfach frei verkäuflich im Supermarkt angeboten werden dürfen.
Pflanzensterine, wie sie Unilever der Margarine Becel pro.activ zusetzt, können erwiesenermaßen den Cholesterinspiegel senken. Studien haben jedoch den Verdacht genährt, dass sie selbst Ablagerungen in den Gefäßen und dadurch Herzkrankheiten verursachen könnten. Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt daher, dass der Verzehr durch gesunde Menschen ohne Cholesterinproblem „ausdrücklich vermieden“ werden sollte. Auch der gesundheitliche Nutzen ist nicht belegt, denn nicht zwangsläufig führt eine Veränderung der Blutwerte (niedrigerer Cholesterinspiegel) auch zu weniger Herzkrankheiten.
Unilever täuscht über Hinweise auf Risiken hinweg
Dem Unilever-Konzern wirft die Verbraucherorganisation vor, Zweifel am gesundheitlichen Nutzen sowie Hinweise auf mögliche Risiken zu verschleiern. Unter Berufung auf einen Wissenschaftler hatte das Unternehmen 2011 behauptet: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr von mit Pflanzensterine angereicherten Produkten mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist“. Gegen die Verbreitung dieser Aussage geht foodwatch gerichtlich vor, da sie nach Auffassung der Verbraucherorganisation nicht nur grob irreführend ist, sondern auch eine justiziable unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. In erster Instanz wies das Landgericht Hamburg die Klage ab, ohne jedoch den Wahrheitsgehalt der Aussage zu bewerten – die Richter werteten sie als bloße Meinungsäußerung, die unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden dürfe. foodwatch hat gegen diese Entscheidung Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt. Mit einem Verhandlungstermin wird noch in der ersten Jahreshälfte 2014 gerechnet.
Freiwilliger Hinweis von Unilever auf Becel pro-activ
Unilever geht seit kurzem einen kleinen Schritt weiter als es die Gesetzeslage vorschreibt und ergänzt auf der Schauseite der Produkte den Hinweis „Speziell für Menschen mit einem überhöhten Cholesterinspiegel“. Dies scheint eine „freiwillige“ Reaktion auf die von foodwatch ausgelöste öffentliche Debatte zu sein. foodwatch fordert Unilever erneut auf, endlich konsequent zu handeln und Produkte, die ausschließlich für einen ganz speziellen Personenkreis gedacht sind, nicht mehr frei verkäuflich für jedermann im Supermarkt zu vertreiben. Änderungen an der Kennzeichnung werden wohl kaum verhindern, dass Menschen ohne Cholesterinproblem die Quasi-Medikamente aus dem Supermarkt-Kühlregal verzehren.