Haltungsformen von Legehennen
Vier Haltungsformen sind in der Europäischen Union für Legehennen erlaubt: Kleingruppen, Boden-, Freiland- und Öko-Haltung. Auch nach dem Verbot konventioneller Legebatterien leben Hühner in Käfigen und auf Gitterböden.
Die herkömmliche Käfighaltung, bei der den Hühnern ein minimaler Käfigraum von 550 Quadratzentimetern zugestanden wurde – das entspricht einer Fläche von weniger als einem A4-Blatt pro Tier – ist in Deutschland seit 1. Januar 2010 endgültig verboten – zwei Jahre vor der Frist, die eine entsprechende EU-Richtlinie festgesetzt hatte.
Zum 1. Januar 2012 hätte das Verbot in der gesamten EU in Kraft treten sollen. In mehreren Mitgliedstaaten erfolgte die Umsetzung jedoch nicht fristgemäß. Schätzungen zufolge werden nach wie vor 50 bis 100 Millionen Hühner in der EU illegal in den alten Käfigen gehalten. Die EU-Kommission hat daher gegen 13 Länder Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Kleingruppenhaltung
An die Stelle der konventionellen Batteriehaltung trat die Haltung in etwas größeren Käfigen. Die Regelungen in Deutschland zu dieser sogenannten Kleingruppenhaltung sind etwas schärfer, als es die EU-Richtlinie vorsieht. Der Unterschied zur herkömmlichen Käfighaltung ist jedoch nicht besonders groß: In der Kleingruppenhaltung leben bis zu 60 Tiere gemeinsam in einem „ausgestalteten Käfig“. Jedem Tier steht eine Fläche von ungefähr 800 Quadratzentimetern statt bisher 550 Quadratzentimetern zur Verfügung – statt knapp einem DIN A4-Blatt also etwa eineinhalb.
Umgerechnet sind das mehr als 12 Tiere auf einem Quadratmeter. Außerdem muss es Sitzstangen und Vorrichtungen für die Eiablage und zum Scharren geben. Abgesehen von diesen geringfügigen Veränderungen leben die Tiere nach wie vor auf Gitterböden und haben keine Möglichkeit zu flattern und zu scharren. Die Bezeichnung Kleingruppenhaltung ist somit irreführend, kritisieren Tierschützer.
Einigkeit besteht darin, dass langfristig in Deutschland die Käfighaltung – das heißt auch die Kleingruppenhaltung – komplett auslaufen soll. Bund und Länder konnten sich bisher jedoch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Voraussichtlich wird jedes Bundesland selbst entscheiden, wie lange die Kleingruppen-Käfige bestehen dürfen. Die Agrarlobby läuft Sturm gegen ein schnelles Verbot und fordert lange Übergangsfristen. Geflügelzüchter hatten in den letzten Jahren in die neuen Käfige investiert und drohen nun im Verbotsfall mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe.
Bodenhaltung
Ebensowenig wie die Haltung in Käfigen und Kleingruppen kann die Bodenhaltung als tiergerecht bezeichnet werden, da die vorgeschriebene Fläche pro Huhn lediglich doppelt so groß ist wie bei der herkömmlichen Käfighaltung. Manche Ställe haben zumindest Außenkäfige. Die Legehennen haben in der Stallanlage Zugang zu einem Scharrraum mit Einstreu aus Sand, Stroh oder anderen natürlichen Materialien. In der Bodenhaltung können, genau wie bei der Haltung in Kleingruppen, sehr große Bestände an einem Standort gehalten werden.
Freilandhaltung
Selbst bei der Freilandhaltung dominieren Großbetriebe mit weitgehend automatisierten Produktionsabläufen. Die Mindestauslauffläche pro Huhn beträgt zumindest rechnerisch vier Quadratmeter. Die Hühner können für mehrere Stunden pro Tag laufen, scharren und picken. Diese Flächenbindung setzt den Größen der Betriebe gewisse Grenzen. In vielen Betrieben kommen die Hennen tatsächlich „auf die Weide“. Doch manche Freilandbetriebe ähneln eher Bodenhaltungsbetrieben, weil sich viele Hühner – bedingt durch die Stallsituation – gar nicht nach draußen trauen.
Ökohaltung
Bio-Eier müssen den Kriterien der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Diese schreibt bei Freilandhaltung oder bei Bodenhaltung mindestens vier Quadratmeter Grünauslauf vor. Eier aus ökologischer Haltung werden im Stempel mit einer Null gekennzeichnet. Zusätzlich ist die zuständige Ökokontrollstelle angegeben. Das Futter darf ausschließlich aus ökologisch bewirtschafteter Landwirtschaft kommen. Hochleistungsfutter mit synthetisch gewonnenen Zusatzstoffen ist bei Bio-Eiern tabu. Auch der Einsatz von Gentechnik im Tierfutter ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei anderen Eiern bleibt im Dunkeln, ob die Hühner Futter mit gentechnisch veränderter Soja gefressen haben. Zwar wissen die Landwirte Bescheid, weil es auf dem Futtersack deklariert werden muss. Aber Verbraucher erfahren nichts darüber. Dieser Einsatz von Gentechnik in Futtermitteln muss auf den Endprodukten nicht gekennzeichnet werden.