Eier-Kennzeichnung
Mit Beginn des Jahres 2004 traten in der gesamten EU genaue Kennzeichnungsregeln für Hühnereier in Kraft. Seit dem 1. Juli 2005 muss auch lose Ware von Direktvermarktern mit einem Stempel auf der Eierschale versehen sein. Der Stempel gibt Informationen über die Art der Herstellung.
Die an erster Stelle stehende Ziffer kennzeichnet die Haltungsform. Eier aus der Kleingruppenhaltung werden auf der Verpackung mit der Ziffer 3 als „Eier aus Käfighaltung“ gekennzeichnet, da die Hühner auch hier in – wenn auch etwas größeren – Käfigen gehalten werden. Die Hersteller können den Begriff „Kleingruppenhaltung“ hinzufügen.
Entscheidend ist der Stempel, nicht die Verpackung
Danach folgt eine Kombination aus zwei Buchstaben, die für das Erzeugerland steht (zum Beispiel DE für Deutschland, AT für Österreich oder NL für Niederlande). Die abschließende Ziffernfolge kennzeichnet den Legebetrieb.
Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Herkunft der Eier ist einzig das Kürzel auf der Schale. Der auf dem Eierkarton angegebene Betrieb kennzeichnet hingegen lediglich die Packstelle. Auf der Verpackung kann also ein anderes Land angegeben sein, als das auf der Schale gekennzeichnete tatsächliche Herkunftsland.
Scheininformationen auf Eierkartons
Der Eierkarton liefert dem ersten Anschein nach eine Fülle von Informationen. Doch vieles davon ist Scheininformation. So stellt die Angabe „Güteklasse A“ kein besonderes Qualitätsmerkmal dar. Sie steht lediglich für die Mindestanforderungen, die alle frisch gehandelten Eier erfüllen müssen. Dies beinhaltet: unverletzte Schale, Luftkammer nicht über sechs Millimeter Höhe, durchsichtiges Eiklar mit gallertartiger Konsistenz, Eidotter in zentraler Lage, Eikeim nicht sichtbar entwickelt und keine Fremdgerüche. Zudem dürfen Eier der Klasse A weder gewaschen noch auf sonstige Weise gereinigt worden sein.