Die Verpackungen von Lebensmitteln sind oft eine bunte Werbefläche: Volle Ähren auf der Müslischachtel, reife Orangen auf dem Saftpackerl, leuchtend rote Paprika auf dem Chipssackerl. Hersteller dürfen die Verpackungen ihrer Produkte sehr frei gestalten. Nur ein paar grundlegende Informationen müssen sie draufschreiben. Etwas Wesentliches dürfen Hersteller aber nicht: Sie dürfen uns Konsument*innen mit ihren Verpackungen nicht in die Irre führen. Das gibt das Lebensmittelrecht in der EU und in Österreich ganz klar vor. Und trotzdem finden Hersteller immer wieder neue Wege, um uns mit ihren Produkten etwas vorzumachen. Für foodwatch ist klar: Jede Art von Irreführung muss ein Ende haben. Wir Konsument*innen haben ein Recht auf klare, verständliche Lebensmittelverpackungen, die uns alle wichtigen Infos auf einen Blick geben.
Alles nur Show oder doch was drin?
Bist du auch schon durch den Supermarkt gegangen und hast dir gedacht: Schöne bunte Werbewelt, aber nichts dahinter? Oder hast du vergeblich nach einer Information auf der Verpackung gesucht? Und dich gefragt: Haben die das vergessen? Oder bewusst weggelassen? Und wie komm ich jetzt zu der Info? Die Antwort ist: Hersteller müssen grundlegende Informationen auf die Verpackung schreiben. Zum Beispiel, was wir da überhaupt vor uns sehen, was drin ist, wie sehr sich das auf unsere Hüften schlägt und wie lange wir es in der Speisekammer oder im Kühlschrank aufbewahren können. Das ist überall in der EU gleich. Und überall in der EU gibt es Lebensmittel, die uns trotzdem gewaltig in die Irre führen.
Das Recht auf Lebensmittelinformation
Die Grundlage des Lebensmittelrechts in der EU bildet die „EU-Basisverordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts“. Sie besagt, dass die Verpackung von Lebensmitteln uns Konsument*innen nicht irreführen darf. Weder durch ihre Aufmachung noch durch Werbung oder durch die über sie verbreiteten Informationen.
Was auf der Verpackung draufstehen muss, regelt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2011. Diese Verordnung „betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ weist auf unser Recht als Konsument*innen hin, möglichst klare Informationen über Lebensmittel zu bekommen. Sie sagt sogar, dass wir diese Informationen brauchen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können, welche Produkte wir kaufen. Und weiter: Hersteller von Lebensmitteln dürfen uns mit ihren Verpackungen, mit Bildern, mit Produktnamen oder mit vielversprechenden Beschreibungen nicht in die Irre führen. Im Gegenteil: Informationen sollen klar, leicht verständlich und gut sichtbar sein. Noch klarer sagt es das österreichische Lebensmittelrecht, das Lebensmittelsicherheits- und -verbraucherschutzgesetz : „Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Informationen in Verkehr zu bringen oder zu bewerben (…).“ Alles geregelt, oder? Die Realität ist oft eine andere. Was muss also auf der Verpackung stehen?
Das muss aufs Packerl
Es gibt Informationen, die müssen auf alle Verpackungen drauf: Wie lang hält das abgepackte Toastbrot? Welche Zutaten sind drin? Und welche können Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen? Wie sieht es mit den Nährwerten aus? Welches Lebensmittel steckt wirklich hinter dem Fantasienamen „Frühstückstraum“? Wie viel ist drin? Und wer sind die Lebensmittelunternehmer?
Manche Lebensmittel müssen uns zusätzliche Informationen geben. Zum Beispiel, wenn wir ohne Anleitung nicht wüssten, wie wir ein Lebensmittel zubereiten oder lagern sollen. Deshalb finden wir auf der Packerlsuppe eine genaue Anleitung, wie, wann und in wie viel Wasser wir sie einrühren sollen und wann sie fertig ist. Beim Toastbrot steht drauf, dass wir es trocken lagern sollen, und beim Orangensaft, wie lang er sich in unserem Kühlschrank hält, wenn wir ihn geöffnet haben.
Viele Informationen bleiben trotzdem unverständlich: zum Beispiel E-Nummern. Und manche Angaben müssen nur bei bestimmten Lebensmitteln, unter bestimmten Bedingungen gemacht werden: zum Beispiel Herkunftsangaben. All diese Regelungen halten Hersteller nicht davon ab, uns mit ihren Verpackungen trotzdem immer wieder zu täuschen.
Fazit:
- Kennzeichnung, Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln dürfen Konsument*innen nicht in die Irre führen. So regelt es die Basis des Lebensmittelrechts, die EU-Verordnung 178/2002 im Artikel 16.
- Die EU-Verordnung 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel regelt, was auf der Verpackung stehen muss.
- Sie besagt auch, dass wir Konsument*innen ein Recht auf möglichst klare Informationen haben.
- Hersteller von Lebensmitteln dürfen uns mit ihren Verpackungen, mit Bildern, mit Produktnamen oder mit vielversprechenden Beschreibungen nicht in die Irre führen.
- Die grundlegenden Informationen wie Haltbarkeitsdatum, Zutaten oder Produktbezeichnung müssen wir auf der Verpackung finden. Sie sind aber oft ziemlich klein und auf der Rückseite versteckt.
- Für Angaben wie Informationen zur Herkunft gibt es viel zu viele Ausnahmen.
- Viel mehr unserer Aufmerksamkeit gewinnen Hersteller mit bunten Werbeversprechen auf ihren Produkten.
- Immer wieder werden wir Konsument*innen mit Verpackungen von Lebensmitteln getäuscht und in die Irre geführt. Die gesetzlichen Regelungen bieten zu viele Schlupflöcher für Hersteller.
foodwatch fordert:
- Der gesetzlich garantierte Schutz der Konsument*innen vor Täuschung und Irreführungen bei Lebensmitteln muss durchgesetzt werden.
- Das EU-Lebensmittelrecht und das österreichische Lebensmittelrecht sind hier völlig klar. Behörden müssen gegen zur Irreführung geeignete Verpackungen und Werbung konsequent vorgehen. Solche Produkte müssen aus den Supermarktregalen verschwinden.
Das muss bei allen Lebensmitteln draufstehen:
Manche Lebensmittel brauchen besondere Hinweise:
Lebensmitteltäuschung - Das regt mich auf!
Lebensmittelhersteller sind erfinderisch, um ihre Produkte besser dastehen zu lassen, als sie es tatsächlich sind. Da wird uns öfter mal ein X für ein U verkauft. Das regt dich auf? Dann lade dein Bild hier hoch!