EU lehnt Transparenz über Agrar-Gentechnik ab
Die Europäische Kommission lehnt eine umfassende Transparenz über den Einsatz von Agrar-Gentechnik bei Lebensmitteln ab. Das geht aus einem Schreiben der Kommissare für Gesundheit und Verbraucherschutz, Tonio Borg und Dacian Ciolos, an foodwatch hervor. foodwatch forderte die EU-Kommissare in einem Offenen Brief auf, sich bei den Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen für eine lückenlose Gentechnik-Kennzeichnung einzusetzen.
Im Oktober 2013 startete foodwatch unter www.foodwatch.de/aktion-gentechnik eine E-Mail-Protestaktion für eine bessere Information über den Einsatz von Agrar-Gentechnik bei Lebensmitteln. Bereits fast 30.000 Verbraucher unterstützen die Forderung. Die EU-Kommissare Tonio Borg und Dacian Ciolos antworten daraufhin foodwatch: Die Kommissare für Gesundheit und Verbraucherschutz sehen keine Veranlassung, die bestehende Kennzeichnungslücke über Gentechnik in Tierfutter zu schließen.
Kennzeichnung bei Freihandelsabkommen durchsetzen!
Das bedeutet: Weiterhin werden in der EU millionenfach Tierprodukte mit Hilfe von Agrar-Gentechnik hergestellt und verkauft, ohne dass dies für Verbraucher gekennzeichnet werden muss. foodwatch forderte die EU-Kommission auf, bei den Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen auf einer lückenlosen Kennzeichnung über die Verwendung von gentechnisch veränderten Futterpflanzen als Tierfutter zu bestehen.
Die Kennzeichnungslücke beim Einsatz gentechnisch veränderten Futters entmündigt die Verbraucher Europas. Obwohl fast 80 Prozent aller in der EU verwendeten gentechnisch veränderten Pflanzen in den Futtertrog wandern, erfahren die Bürger Europas darüber beim Einkauf tierischer Produkte meist nichts – und werden somit zu Zwangsunterstützern der Agrar-Gentechnik. foodwatch fordert seit langem, diese entscheidende Kennzeichnungslücke zu schließen. Die EU-Kommission muss jetzt auch in den Verhandlungen mit den USA über ein Freihandelsabkommen durchsetzen, dass der Einsatz von Agrar-Gentechnik endlich lückenlos für Verbraucher gekennzeichnet wird.
In den EU-Staaten muss der Einsatz gentechnischer Methoden bisher nur dann auf dem Etikett angegeben werden, wenn das Endprodukt selbst genveränderte Zutaten enthält. Haben jedoch Tiere genverändertes Futter erhalten, muss bei Fleisch, Milch, Eiern oder anderen Tierprodukten keinerlei Kennzeichnung erfolgen – Verbraucher haben daher keine Möglichkeit, sich durch ihre Produktauswahl bewusst für oder gegen Agrargentechnik zu entscheiden.
EU-Kommissare verschweigen Kennzeichnungslücke
In ihrem Brief an foodwatch betonen die Kommissare Borg und Ciolos zwar: „Die Kommission betrachtet es als notwendig, die Verbraucher exakt über das Vorhandensein zugelassener genveränderter Organismen in Lebensmittel und Tierfutter zu informieren, um ihnen sachkundige Kaufentscheidungen zu ermöglichen.“ Angesichts der entscheidenden Kennzeichnungslücke über den Einsatz von genverändertem Futter ist genau dies allerdings nicht möglich: Zwar muss Tierfutter gekennzeichnet werden, wenn es genveränderte Bestandteile enthält – Bauern und Lebensmittelhersteller müssen diese Information jedoch nicht an die Verbraucher weitergeben.
Im Supermarkt fehlt deshalb auf Fleisch, Milch oder Eiern genau dieser Hinweis, der es Verbrauchern ermöglichen würde, eine bewusste Wahl zu treffen. Dennoch schreiben die Kommissare im krassen Widerspruch zur geltenden Rechtslage: „Die Gesetzgebung stellt sicher, dass Verbraucher umfassend über die Existenz von genveränderten Organismen in Lebensmitteln und Futter informiert werden.“
foodwatch kritisiert die Antwort der EU-Kommissare als bewusste Täuschung der Verbraucher. Denn es ist reine Augenwischerei, wenn die EU-Kommission behauptet, die Verbraucher könnten sich schon jetzt über genveränderte Futtermittel informieren. Das Gegenteil ist der Fall, und die Kommissare wissen das auch.