Hintergrund: Imitate-Betrug und der ganz legale Wahnsinn
Gelschinken, Analogkäse, Garnelenimitat: Reihenweise produziert die Industrie Kandidaten für die Wahl zum „Unwort des Jahres“. Irreführung ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Neben klaren Verstößen wird auch innerhalb des gesetzlichen Rahmens unverfroren getrickst.
Garnelen aus Fischeiweiß, „Käse“ aus Pflanzenfett oder Schokoladenkekse ohne einen Hauch von Schokolade. Als die Öffentlichkeit im Sommer 2009 aufgeregt über Imitate und andere Mogelprodukte diskutierte, war Matthias Horst, dem Chef-Lobbyisten der Lebensmittelindustrie, sofort klar, wer die Schuld trägt: die Verbraucher. „Wenn man immer billiger essen will, dann kann man nicht erwarten, dass man immer etwas ganz Besonderes bekommt“, argumentierte er in einem Spiegel-Online-Interview. Sein Rat: „Gucken Sie genauer und häufiger hin.“
Das Ablenkungsmanöver
Die Kunden verantwortlich zu machen, ist nicht nur zynisch, sondern verfolgt auch einen perfiden Zweck: Von den eigentlichen Verursachern der Misere abzulenken. Mit dem Finger wird auf die Betrogenen gezeigt, statt über die Betrüger zu sprechen. Die Strategie verfängt. Oft lautet die erste Frage angesichts des Imitate-Betrugs: „Was kann der Verbraucher tun, um sich zu schützen?“ Und nicht: Was wird gegen die Betrüger getan? Was muss sich am System und am Selbstverständnis einer Branche ändern, damit der Verbraucher in ehrliche Angebote vertrauen kann?
Wer täuscht und betrügt, nutzt den Umstand, dass der Verbraucher die Qualität eines Produktes meist nicht beurteilen kann. Ob Farbe, Geruch oder Geschmack natürlich, aufgepeppt oder imitiert sind, ist augenscheinlich kaum festzustellen. Dieses Manko ist die Basis für einen Lebensmittelmarkt, der mit seiner fehlenden Transparenz in erster Linie der Industrie und nicht den Menschen dient. Das Kernproblem ist kein individuelles, sondern ein strukturelles.
Behörden gehen oft nicht gegen Betrüger vor
Es gibt Täuschungen, die sind strafbar: Wenn ein Döner-Verkäufer Gammelfleisch zwischen den Fladen packt oder ein Pizza-Bäcker Käse-Imitat als echten Käse verkauft. Seit Jahren zeigen die Statistiken amtlicher Lebensmittelkontrolleure derartige Fälle in gleichbleibender Größenordnung. Etwa beim Schinken: Immer mehr Gastronomen greifen auf billige Schinken-Imitate zurück. Als dies öffentlich bekannt wurde, war es den bayerischen Behörden schon mehr als 15 Jahre lang bekannt, und auch dass sich die Qualität dieser Ersatz-Produkte erheblich verschlechtert hat.
Es wäre Aufgabe der Ämter, den Betrug zu unterbinden. Doch stattdessen führen sie weiterhin anonyme Statistiken und geben noch ein paar Tipps, wie der Verbraucher echten Schinken vom Imitat, unterscheiden kann. Das ist, als wäre massenhaft Falschgeld im Umlauf und die Polizei verfolgte nicht die Falschmünzer, sondern erklärte nur, wie man die Blüten erkennt.
Bußgelder wirkungslos
Der ungebrochende Trend, Gästen Gelschinken als echten Schinken unterzujubeln, zeigt auch: Verwarnungen oder Bußgelder greifen nicht. Der Ruf nach höheren Geldstrafen ist daher zwar populär, aber wenig zielführend. Abschreckung muss her: Die Betrüger beim Namen zu nennen, ist die einzige wirksame Maßnahme. Dagegen wehrt sich die Lebensmittellobby, obgleich so doch eine angeblich zu Unrecht diskreditierte Branche vom Generalverdacht entlastet werden würde.
Legale Täuschung
Es gibt noch eine weitere Form der Täuschung: die ganz legale. Hersteller täuschen mit Werbeaussagen, Bildern und irreführenden Kennzeichnungen Qualitäten vor, die nicht real sind: Spreewaldgurken müssen nicht aus dem Spreewald kommen, Tütensuppen enthalten Glutamat, obwohl „ohne Geschmacksverstärker“ drauf steht, das „natürliche Aroma“ im Erdbeerjoghurt wird nicht aus den roten Beeren gewonnen, sondern aus Pilzkulturen. Undsoweiterundsofort. All dies ist legal, aber keineswegs legitim.
Dass das Lebensmittelrecht ein Verbot der Täuschung vorschreibt, ist kaum mehr als graue Theorie. Durch zahlreiche spezialisiertere Gesetze oder untergesetzliche Normen wird das Täuschungsverbot ausgehöhlt. Und selbst wo dies nicht geschieht, muss Täuschung schon in jedem Einzelfall richterlich festgestellt werden. Der Klageweg jedoch ist alles andere als attraktiv: Prozessiert ein Verbraucher, weil er sich getäuscht fühlt, kann er nach aufwändigem Verfahren bestenfalls Schadenersatz erhalten – nämlich den Kaufpreis des Produktes, um das es geht. Klagt ein Verband wie foodwatch oder wie die Verbraucherzentralen, wird im Falle eines Erfolgs eine konkrete Werbeaussage oder Kennzeichnung verboten. Ein paar Formulierungen geändert, kann der Hersteller mit derselben Masche einfach weiter täuschen.
Wege aus dem korrumpierten Markt
An der systematischen Täuschung wird sich nur etwas ändern, wenn die Verbraucher Politik und Unternehmen zum Handeln zwingen. Lebensmittelkonzerne verhalten sich heute so ignorant wie früher Chemiekonzerne: Als diese giftige Abwässer in die Flüsse leiteten, sagten sie zu ihrer Verteidigung: Das ist doch nicht verboten. Heute ist es das – ein Erfolg der Umweltbewegung. Und ein Beleg dafür, dass auch der Kampf gegen legale Missstände richtig ist. Die Regeln auf dem korrumpierten Lebensmittelmarkt müssen sich ändern: Klare Informationspflichten und Kennzeichnungsvorgaben müssen her, die Täuscher müssen beim Namen genannt werden. Damit die Lebensmittelindustrie endlich das tut, was in ihrer Verantwortung liegt: gute und sichere Lebensmittel produzieren.