Ministerin Aigner kündigt Mineralöl-Grenzwerte an
Nach der Veröffentlichung von Stiftung Warentest zur Mineralöl-Belastung in Schokoladen-Adventskalendern hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute angekündigt, Grenzwerte für den Übergang von Mineralöl aus Recycling-Verpackungen auf Lebensmittel festzulegen. Über die Höhe der Werte machte sie jedoch keine Aussage. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt bei ihr bereits seit zwei Jahren in der Schublade.
Schon seit Jahren hätten Verbrauchern mineralölbelastete Lebensmittel erspart bleiben können – Regierung, Behörden und Herstellern sind sowohl das Problem als auch die möglichen Lösungen lange bekannt. Doch erst nach der Veröffentlichung von Stiftung Warentest zum Mineralölgehalt in Schokoladen-Adventskalendern sah sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner genötigt, einen Verordnungs-Entwurf aus der Schublade zu holen, der dort seit zwei Jahren liegt. Per Pressemitteilung kündigte sie an, Grenzwerte für den Übergang von Mineralöl aus Verpackungen auf Lebensmittel einzuführen.
Hieß es jedoch in der letzten Version des Verordnungsentwurfes von 2011 noch klipp und klar, dass krebsverdächtige aromatische Kohlenwasserstoffe aus dem Mineralöl „nicht nachweisbar" sein dürfen, spricht Frau Aigner jetzt nur noch vage von „Höchstmengen", die so bemessen sein sollen, „dass Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen dieser Stoffe geschützt werden". Doch bei aromatischen Kohlenwasserstoffen darf die „Höchstmenge“ ganz klar nur bei „Null“ liegen. Denn unbedenkliche Mengen gibt es hier nicht.
Praxisfähige Testmethode existiert bereits
Voraussetzung für Grenzwerte sei zudem, so die Ministerin in ihrer Pressemitteilung, eine „amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralöl-Verbindungen“. Offenbar hat Frau Aigner übersehen, dass es diese Methode längst gibt. Schon vor mehr als einem Jahr hat ihr eigenes Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf einer internationalen Fachkonferenz eine praxisfähige und für die amtliche Lebensmittelüberwachung taugliche Nachweismethode für Mineralöle in Verpackungen vorgestellt.
Behörden müssen handeln und Ware aus den Regalen nehmen
Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Wer Produkte in den Handel bringt, die gesundheitsgefährliche Mineralöle enthalten, verstößt also schon jetzt gegen die seit Mitte 2008 geltende EU-Verordnung 2023/2006 zur „Guten Herstellungspraxis". foodwatch fordert die Behörden daher auf, jetzt unverzüglich zu handeln und die Verbraucher nicht weiter mit dem Hinweis auf Grenzwerte zu vertrösten, die irgendwann kommen sollen. Die Überwachungsbehörden müssen von Herstellern, die Recycling-Kartons verwenden, Nachweise über die Unbedenklichkeit ihrer Verpackungen verlangen. Kann ein Hersteller nicht nachweisen, dass aus der Verpackung keine Mineralöle ins Lebensmittel gelangen können, muss die zuständige Behörde die Ware aus dem Supermarkt räumen.
Gesundheitsgefährdende Druckfarben in Verpackungen aus Altpapier
In Lebensmittelverpackungen gelangen Mineralöle in der Regel über Druckfarben, die entweder zum Bedrucken der Verpackung selbst verwendet werden oder direkt im verwendeten Recyclingpapier stecken. Das ließe sich vermeiden, wenn Papier verwendet würde, das kein Mineralöl enthalten kann oder durch Beschichtungen verhindert würde, dass Mineralöle in Lebensmittel gelangen können. Eine Änderung der Verpackung würde für Hersteller jedoch höhere Kosten bedeuten.
Links
- Stiftung Warentest: Adventskalender mit Schokoladenfüllung: Mineralöl in der Schokolade (26.11.2012)
- BfR: Neue Analysemethode zum Nachweis von Mineralölgehalten in Lebensmitteln aus Recyclingkarton (26.10.2011)
- Bundesverbraucherministerium: „Verbraucherschutzministerium arbeitet an gesetzlichen Regelungen zur Reduzierung von Mineralöl-Rückständen“ (29.11.2012)