Unklare Regeln für Zusatzstoffe in Bio-Produkten
Erst am 1. Dezember 2007 tritt eine Änderungsverordnung in Kraft, welche die Verwendung von Zusatzstoffen für ökologische Fleisch- und Milchprodukte regelt – bis dahin ist nicht rechtlich bindend vorgeschrieben, welche Zusatzstoffe bei Bio-Wurst oder Bio-Schlagsahne verwendet werden dürfen und welche nicht. Zukünftig sollen dann zwar weniger Zusatzstoffe als bei konventionellen Produkten erlaubt sein. Umstrittene Substanzen wie Carrageen und Nitritpökelsalz bleiben jedoch ausdrücklich erlaubt.
Im Anhang VI der Öko-Verordnung der Europäischen Union (EU) gibt es eine Liste erlaubter Zusatzstoffe. Bis Mai 2006 enthielt dieser Anhang nur Vorschriften für pflanzliche Produkte. Für ökologische Fleisch- oder Milchprodukte war der Einsatz von Zusatzstoffen gesetzlich gar nicht geregelt. Das heißt: Um das Bio-Siegel zu bekommen reichte es aus, wenn eine Wurst aus Öko-Fleisch hergestellt wurde.
Seit Mai 2006 gibt es nun eine Änderungsverordnung zur EU-Öko-Verordnung, die den Einsatz von Zusatzstoffen auch für Milch- und Fleischprodukte regelt – doch in Kraft tritt sie erst am 1. Dezember 2007. Neben Carrageen darf dann auch Nitritpökelsalz offiziell in Bioprodukten verwendet werden. Über den Einsatz von Nitritpökelsalz wird auf europäischer seit Jahren gestritten. Nitrit gilt als problematisch, weil sich daraus im menschlichen Magen krebserregende Nitrosamine bilden können. Besagte Änderungsverordnung erlaubt vorerst den Einsatz von Nitritpökelsalz, wenn es keine adäquate technologische Alternative gibt. Allerdings soll die Zulassung von Nitritpökelsalz bis zum 31.12.2007 erneut – "im Hinblick auf eine Begrenzung oder das Verbot der Verwendung dieser Zusatzstoffe (...)" – geprüft werden.