Acrylamid-Richtwerte gelockert
Statt mehr nun weniger Gesundheitsschutz: Im Zuge einer europweiten Vereinheitlichung sind die in Deutschland geltenden amtlichen Acrylamid-Richtwerte für die meisten Produktgruppen gelockert worden.
Das Konzept der Bundesregierung zur Senkung der Acrylamid-Belastung war schon bisher alles andere als ein Erfolg. Kein Wunder: Im Zentrum des Konzepts standen Signalwerte – überschritt ein Produkt diesen Wert, führten die Behörden Gespräche mit dem Hersteller, Sanktionen gab es ohnehin keine.
Signalwerte orientieren sich nicht am Gesundheitsschutz
Besonders verfehlt ist das Konzept bei der Ermittlung dieser Signalwerte: Sie orientieren sich nicht am Gesundheitsschutz der Verbraucher, sondern an der tatsächlich vorhandenen Belastung der ungterschiedlichen Produktgruppen. Mit anderen Worten: Je höher die Acrylamid-Werte in Lebkuchen, umso später schreiten die Behörden ein. Eine konsequente Senkung wird so nicht erreicht – diese wäre aber nötig, weil es bei dem krebsverdächtigen Acrylamid keine sicher unbedenkliche Grenze gibt. Ziel muss es also sein, die Belastung so niedrig wie möglich zu halten.
EU-Werte lösen deutsche Werte ab
Regelmäßig hatte bislang das Bundesamt für Verbraucherschutz Signalwerte für eine ganze Reihe von Produktgruppen anhand der durchschnittlichen Messdaten festgelegt. Seit diesem Jahr gelten für die meisten dieser Produktgruppen EU-weite Richtwerte, die im Prinzip dem Konzept der Signalwerte folgen (auch hier hat eine Überschreitung keine Konsequenzen für den Hersteller). Und auch die EU-Werte orientieren sich an der tatsächlich gemessenen Belastung der Lebensmittel innerhalb einer Produktgruppe – nun eben an den europaweit ermittelten Werten. Weil diese jedoch für viele Produktgruppen höher liegt als die in Deutschland gemessenen Durchschnittswerte, schreiten die Behörden nun noch sehr viel später ein: Die laxeren EU-Richtwerte haben die deutschen Signalwerte abgelöst. Eine Minimierung der Acrylamid-Belastung wird so erst recht nicht erreicht.