Nachricht 03.12.2012

Aigner verschweigt Studienergebnisse über Gesundheitsgefahren

 

Einer Studie des Bundesverbraucherministeriums zufolge sind die Gesundheitsgefahren durch Lebensmittelverpackungen aus Altpapier weitaus größer als bisher bekannt. Darauf wies foodwatch heute hin, nachdem Ministerin Ilse Aigner der Öffentlichkeit die Ergebnisse des von ihr selbst initiierten, bereits vor sechs Monaten abgeschlossenen Forschungsprojekts über Schadstoffe in Recyclingkartons verschweigt.

Die vom Ministerium beauftragten Wissenschaftler stellten hohe Mengen krebsverdächtiger Mineralölbestandteile, wie sie die Stiftung Warentest in Schokolade aus Adventskalendern gemessen hatte, auch in vielen anderen Lebensmitteln fest – unter anderem in Reis, Gries, Backmischungen oder Frühstückscerealien. Neben Mineralöl könne zudem eine „enorme Zahl“ anderer, potenziell gefährlicher Stoffe aus dem Recyclingpapier auf die Produkte übergehen, heißt es in der Aigner-Studie. Die Forscher identifizierten mehr als 250 Substanzen, die aus den Kartons in die Lebensmittel übergehen können, darunter krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Klebstoffe, Weichmacher und Photoinitiatoren. Viele Stoffe konnten zudem noch nicht bestimmt und auf ihre Risiken hin überprüft werden. Der 204 Seiten umfassende Abschlussbericht der Studie ist nur auf einer versteckten Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung publiziert, in der Reaktion auf den Adventskalender-Test der Stiftung Warentest ging die Ministerin nicht auf die alarmierenden Ergebnisse ihrer eigenen Untersuchung ein.

foodwatch fordert klare gesetzliche Regelungen

Die Aigner-Studie belegt auch, dass der von der Bundesverbraucherministerin erwogene Grenzwert für Mineralöl in Verpackungen für den Gesundheitsschutz der Verbraucher nicht ausreicht. foodwatch kritisierte, dass die Ministerin an einer Höchstgrenze für Mineralölbestandteile herum doktert  und gleichzeitig eine Studie unter Verschluss hält, die zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: In der derzeitigen Form sind Recyclingkartons für Lebensmittel wegen einer Belastung mit einer dreistelligen Zahl von Substanzen schlicht ungeeignet.“ Die Lehre aus der Aigner-Studie lautet: Altpapier darf nur dann für Lebensmittelverpackungen verwendet werden, wenn die Produkte durch eine Trennschicht vor gesundheitsgefährdenden Substanzen aus der Verpackung geschützt werden. foodwatch fordert dafür eine klare gesetzliche Regelung.

Barriereschicht für Verpackungen unverzichtbar

Zu diesem Fazit kommen auch die vom Bundesverbraucherministerium beauftragten Wissenschaftler. In der Zusammenfassung der Aigner-Studie heißt es: „Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass die Konzentrationen bekannter Kontaminanten im Recyclingkarton kaum ausreichend gesenkt werden können. Die enorme Vielfalt potentiell migrierender Stoffe lässt zudem keine verlässliche Bestätigung der lebensmittelrechtlichen Konformität und Unbedenklichkeit zu. Die Einführung einer Barriereschicht für Verpackungen mit Recyclingkarton erscheint daher unverzichtbar.“

Bei der Studie handelt es sich um den auf den 30. Mai 2012 datierten Abschlussbericht eines mehr als zweijährigen Forschungsprojektes zum „Ausmaß der Migration unerwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmitteln“, vorgelegt vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart, der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen des Freistaats Sachsen, der Technischen Universität Dresden sowie dem Kantonalen Labor Zürich.

Einholung der Nachweise über unbedenkliche Verpackungen gefordert

Bereits jetzt sind Lebensmittelhersteller gesetzlich verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Die Unbedenklichkeit ihrer Verpackungen müssen sie den Behörden auf Nachfrage nachweisen (EU-Verordnung 2023/2006 zur „Guten Herstellungspraxis“) – bislang verzichten die Behörden jedoch offenbar auf die Einholung entsprechender Nachweise. foodwatch forderte die Überwachungsbehörden erneut auf, diese Nachweise unverzüglich von den Herstellern der Adventskalender aus dem Test der Stiftung Warentest sowie von Herstellern anderer laut Studie besonders kritischer Lebensmittel zu verlangen und zu veröffentlichen. Kann ein Hersteller nicht nachweisen, dass aus der Verpackung keine gesundheitsgefährdenden Substanzen ins Lebensmittel gelangen können, muss die zuständige Behörde die Ware aus dem Regal nehmen.