Behörde veröffentlicht Acrylamid-Werte – teilweise
Verbraucherpolitik absurd: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat behördliche Messwerte für die Acrylamid-Belastung von Kartoffelchips und Weihnachtsgebäck veröffentlicht. Allerdings nur einen Teil der vorliegenden Daten – und zudem nur alte Werte aus dem Jahr 2010.
Was das BVL auf seiner Internetseite präsentiert, sieht äußerst transparent aus. Für einzelne Produkte lassen sich hier Belastungen mit dem Giftstoff Acrylamid einsehen. Praxisnahe Information für die Verbraucher also? Weit gefehlt. Denn das BVL veröffentlicht hier nur einen Teil der vorliegenden Daten unter Nennung der Produkte: Die Daten nämlich, die – zum Beispiel von foodwatch – schon einmal auf eine offizielle Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) abgefragt und herausgegeben wurde.
Behörden behalten massenweise Daten für sich
Im Klartext: Die Behörden veröffentlichen nur das, was sie veröffentlichen müssen, was sie aufgrund einer Anfrage und auf Basis der Informationsgesetze schon einmal herausgeben mussten. Alle anderen Werte über die Giftstoffbelastugen von Lebensmitteln behalten sie für sich, obwohl sie von den Behörden im Auftrag der Öffentlichkeit und finanziert von den Steuerzahlern erhoben wurden. Wer wird hier eigentlich vor wem geschützt? Die Verbraucher vor belasteten Produkten oder die Unternehmen vor den Verbrauchern?
Wie belastet war Ihr Weihnachtsgebäck 2010?
Die nur auszugsweise Veröffentlichung bleibt nicht die einzige Absurdität. Denn weil nur Acrylamid-Daten preisgegeben werden, die bereits Gegenstand eines Auskunftsverfahrens nach dem VIG waren, haben die Angaben auf der Internetseite des BVL bestenfalls historischen Wert, aber keinen aktuellen Nutzen für die Verbraucher. Denn dass jetzt Analyseergebnisse des Weihnachtsgebäcks von 2010 einsehbar sind, hilft wenig: Die betroffenen Produkte sind längst verzehrt, ob gering belastet oder hoch.