Deutsche Bahn kennzeichnet Zusatzstoffe
Die Deutsche Bahn erfüllt die Forderung von foodwatch nach mehr Transparenz im Speisewagen. Das Staatsunternehmen hat heute angekündigt, Zutaten und Zusatzstoffe der Gerichte in der Bordgastronomie künftig in einer Broschüre anzugeben und auf den Tischen auszulegen.
Während die allermeisten Restaurantbetreiber, Caterer und Großküchen ihre Gäste im Unklaren über Zutaten und Zusatzstoffe lassen, macht sich die Deutsche Bahn zum Vorreiter in Sachen Transparenz. Wie von foodwatch gefordert, geht sie mit ihrer Kennzeichnung im Speisewagen über die gesetzlichen Pflichten hinaus.
Deutsche Bahn reagiert auf foodwatch-Kritik
Im Mai 2010 hatte foodwatch die Deutsche Bahn für Produkte kritisiert, die unter dem Namen von Starköchin Sarah Wiener bei der Aktion „TV-Köche tischen auf!“ serviert wurden. Zusatzstoffe waren in der Speisekarte nicht gekennzeichnet – in den Menüs steckten sie dennoch. Die vermeintliche Spitzengastronomie im Speisewagen war tatsächlich gewöhnliche Industrie-Fertigware. Im Anschluss an diese Veröffentlichung begannen foodwatch und die Deutsche Bahn einen Austausch über die Kritik und die aus Verbrauchersicht mangelhafte Kennzeichnung.
Transparenz muss zum Standard in der Gastronomie werden
Die Deutsche Bahn hat die Kritik ernst genommen und war zu Änderungen bereit – höchste Zeit, dass diese Transparenz zum Standard in der Gastronomie wird. foodwatch hat daher Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner aufgefordert, die gesetzlichen Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie den Vorgaben für verpackte Produkte anzupassen:
- In Gaststätten und Kantinen muss – so wie heute bereits in Bäckereien – eine vollständige Zutatenliste aller Gerichte inklusive aller verwendeten Zusatzstoffe gut sichtbar aushängen oder auf Nachfrage für den Gast einsehbar sein.
- Werden in der Gastronomie Convenience-Produkte verwendet, muss die komplette Zutatenliste in der Speisekarte wiedergegeben werden.
Vorgaben für Restaurants und Kantinen laxer
Der Hintergrund: Bei verpackten Lebensmitteln müssen bereits heute alle Zusatzstoffe – die so genannten E-Nummern – in der Zutatenliste aufgeführt werden. Für die Gastronomie gelten deutlich laxere Regeln: Eine Zutatenliste ist nicht vorgeschrieben. Stattdessen muss nach § 9 der Zusatzstoffzulassungsverordnung nur ein Teil der Zusatzstoffe mit ihren Gruppenbezeichnungen (z. B. Geschmacksverstärker) in der Speisekarte genannt werden. Viele E-Stoffe sind überhaupt nicht deklarierungspflichtig.
Das nutzt die Lebensmittelindustrie aus: Hersteller von Fertigkost für Kantinen und Großküchen entwickeln eigens Produkte, die nur solche Zusatzstoffe enthalten, die nicht in der Speisekarte aufgeführt werden müssen. Angesichts der laschen Regeln können Wirte ihren Gästen Zusatzstoff-Cocktails ohne jeden Hinweis unterjubeln. Die Verbraucher haben nicht einmal die Möglichkeit zu erkennen, ob in der Küche frisch gekocht oder nur ein fertiges Convenience-Produkte aufgewärmt wird. So bleiben Restaurants, in denen echte Köche Mahlzeiten frisch zubereiten, auf der Strecke.