Newsletter 06.08.2014

Dioxin, Etikettenschwindel, Pferdefleisch - warum wir nicht besser geschützt werden

Hallo und guten Tag, 

haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum wir von den meisten Lebensmittelskandalen erst erfahren, wenn es schon zu spät ist? Pferdefleisch, Dioxin, EHEC, Gammelfleisch – erst als die Produkte und Lebensmittel längst verzehrt waren, wurden wir Verbraucher informiert.

Der präventive, also vorsorgende Gesundheitsschutz ist aber eigentlich die zentrale Grundlage des deutschen und europäischen Lebensmittelrechts. Ebenso der Schutz vor Täuschung. Eigentlich…

Es gibt einen krassen Widerspruch: Vorbeugender Gesundheitsschutz und Täuschungsverbot stehen zwar im Gesetz, Irreführung und zahlreiche Lebensmittelskandale sind aber die Praxis. Zahlreiche Einzelgesetze begünstigen Gesundheitsgefährdung und Irreführung der Verbraucher, anstatt sie davor zu schützen.

Das ist – kurz gesagt – das schonungslose Ergebnis des aktuellen foodwatch-Reports „Rechtlos im Supermarkt“, den wir heute in Berlin den Medien vorgestellt haben.

Nur ein Beispiel aus dem Report: Regelmäßig kommt es zu Dioxinbelastungen in Futtermitteln. Die Testpflichten sind so löchrig, dass nicht verhindert werden kann, dass Gift ins Futter gelangt. Besonders absurd: Futterhersteller gehen völlig straffrei aus, wenn sie den Behörden melden, dass Gift in ihrem Tierfutter steckt. Und das sogar, wenn sie erst dann Meldung machen, NACHDEM das Futter schon verkauft und das Gift längst verfüttert ist. Dadurch entsteht nicht nur keine Abschreckung, sondern sogar ein Anreiz zum Futtermittelpanschen!

Es gibt zahllose Beispiele von Sonderregelungen, die die Grundpfeiler des Lebensmittelrechts – Gesundheits- und Täuschungsschutz – aushebeln. Das ist inakzeptabel. Deshalb sind grundlegende Änderungen nötig, damit die Gesetze endlich halten, was sie versprechen.

Weitere Beispiele und unseren Forderungskatalog finden Sie in unserem neuen Report: bit.ly/1AOHOM7

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Ihr foodwatch-Team

NEUES VON UNSEREN THEMEN:

Tierbestandteile sind nicht gekennzeichnet

Seit einiger Zeit setzen wir uns für die vollständige Kennzeichnung von Tierbestandteilen ein. Saft, Chips, Brot und andere Produkte können nach wie vor tierische Bestandteile enthalten oder mit solchen hergestellt worden sein – ohne dass die Hersteller das kennzeichnen müssen. Wahlfreiheit für den Verbraucher? Fehlanzeige. Im Bundesrat wurde das Thema bereits diskutiert. Jetzt schließt sich der niedersächsische Ernährungsminister Christian Meyer unserer Kritik an und unterstützt die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht! Das geht aus einer E-Mail an foodwatch hervor. Im Gegensatz zu Minister Meyer hat sich der Bundesernährungsminister Christian Schmidt in seiner Amtszeit noch nicht zu dem Thema geäußert. Es ist also höchste Zeit. Erhöhen Sie jetzt den Druck und unterzeichnen Sie unsere E-Mail-Aktion:

www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere

Lose Ware: mangelhafte Auskünfte

Bei der Umsetzung europäischer Kennzeichnungsvorgaben für Lebensmittel will die Bundesregierung uns nur mangelhaft über Allergene, Zusatzstoffe und Aromen informieren. Einem Verordnungsentwurf des Ernährungsministeriums zufolge sollen Verbraucher bei loser Ware – etwa Brot an Bedientheken oder Speisen in der Gastronomie – auch in Zukunft erheblich weniger Informationen erhalten als bei verpackten Lebensmitteln. Über die 14 Hauptallergene z.B. soll unter bestimmten Voraussetzungen nur mündlich informiert werden müssen. Bei einer mündlichen Information ist die Wahrscheinlichkeit von Falschauskünften jedoch erheblich größer. Für Allergiker kann das verheerende Folgen haben! Deshalb haben wir das Ernährungsministerium in einer Stellungnahme dazu aufgefordert, schriftliche Allergeninformation vorzuschreiben. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Übrigens: Darüber hinaus besteht eine weitere Kennzeichnungslücke! Fordern Sie mit uns die bislang nicht eingeführte, klare Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Aromen – auch in der Gastronomie:

www.foodwatch.de/speisekarte-aktion

P.S.: Unsere Forderungen in dem aktuellen foodwatch-Report „Rechtlos im Supermarkt“ sind eindeutig: konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips und des Präventionsgedankens; Aufbau eines effektiven Rückverfolgbarkeitssystems über die gesamte Lieferkette; umfassende und effektive Informationspflichten für Behörden und Unternehmen; Einführung eines Unternehmensstrafrechts und ein Normenkontroll-Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände! Alles dicke Bretter. Aber wir gehen es an. Unsere Kampagnenarbeit ist dabei nur möglich mit Ihrer Hilfe – bitte unterstützen Sie uns und werden Sie Fördermitglied:

www.foodwatch.de/mitglied-werden