foodwatch verklagt Edeka-Online-Shop wegen fehlender Nährwertangaben – zahllose Produkte ohne Kennzeichnung von Zucker, Fett oder Salz verkauft
Die Verbraucherorganisation foodwatch hat einen Online-Lebensmittelshop von Edeka wegen fehlender Nährwertangaben verklagt. Der Betreiber der Seite www.edeka-lebensmittel.de verkauft zahlreiche Produkte, ohne Informationen etwa zum Zucker-, Fett- oder Kaloriengehalt anzugeben – ein klarer Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht.
„Online-Supermärkte liegen im Trend. Aber auch beim Einkauf im Internet muss sichergestellt sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Zucker- oder Fettgehalte von Lebensmitteln erkennen können“, sagte Luise Molling von foodwatch. „Hersteller und Händler sind verpflichtet, die Nährwerte anzugeben – direkt auf den Verpackungen, aber auch im Online-Shop. Es ist nicht nur ärgerlich, sondern schlichtweg rechtswidrig, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese Pflichtangaben vorenthalten werden.“
foodwatch hatte den Betreiber des Online-Shops, den in Hamburg ansässigen Lebensmittelhändler Edeka Bleise, im September wegen fehlender Pflichtangaben abgemahnt. Nachdem das Unternehmen – trotz mehrfacher Fristverlängerungen – die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete und weiterhin etliche Lebensmittel ohne Nährwertangaben auf seiner Webseite listet, reichte foodwatch diese Woche Klage beim Landgericht Hamburg ein. Der Edeka-Verbund betreibt eine eigene Seite (edeka24.de), die selbständigen Edeka-Kaufleute haben teilweise aber auch selbst Online-Shops eingerichtet. Edeka-lebensmittel.de ist dabei nach eigenen Angaben der „größte Onlineshop für Lebensmittel und den täglichen Bedarf“ und liefert seine Produkte europaweit. Im Gegensatz zu Edeka Bleise hatte der Lebensmittelhändler Rewe im August dieses Jahres nach einer Abmahnung durch foodwatch fehlende Pflichtangaben in seinem Online-Shop nachgetragen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. foodwatch hatte kritisiert, dass Rewe verschiedene Produkte seiner Eigenmarken "ja!", "Feine Welt" und "Beste Wahl" ohne Nährwertinformationen auf der Seite bewarb.
Seit Ende 2016 schreibt die „EU-Lebensmittel-Informationsverordnung“ Herstellern eine verbindliche Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln vor. Werden Lebensmittel im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Online-Händler. Die sieben Pflichtangaben der Nährwertkennzeichnung umfassen den Brennwert sowie die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Werte müssen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen.