foodwatch hat Klage gegen die Lebensmittelbehörde der Stadt Frankfurt am Main eingereicht. Das Amt soll endlich gegen die irreführende Werbung beim Volvic Bio Rooibos-Tee von Danone Waters einschreiten.
Bereits im September hatte foodwatch das Produkt bei der Behörde angezeigt. Diese hat es bisher jedoch abgelehnt, Maßnahmen gegen Danone Waters zu ergreifen. foodwatch wirft dem Unternehmen vor, durch irreführende Produktaufmachung gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu verstoßen: Mithilfe einer braun-rötlich gefärbten Folie um die Flasche wird der Eindruck erweckt, es handele sich um echten Rooibos-Tee. Tatsächlich besteht der Volvic-Tee jedoch nur zu 0,26 Prozent aus Tee-Aufguss.
Wir erwarten, dass die Frankfurter Behörde die Werbelüge stoppt. Das Lebensmittelrecht verbietet Täuschung, und die Behörde ist in der Pflicht, gegen Verstöße vorzugehen.Wahlleiter beim Goldenen Windbeutel 2020
Das Frankfurter Lebensmittelamt hatte nach der Beschwerde von foodwatch zwar eine Probenentnahme veranlasst, es aber abgelehnt, weiter gegen Danone Waters vorzugehen. Mit der nun eingereichten Klage will foodwatch die Behörde dazu anhalten, ihrem rechtlichen Auftrag zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nachzukommen. Denn nach deutschem Lebensmittelrecht sind die Lebensmittelbehörden verpflichtet, die Einhaltung geltender Vorschriften zu überwachen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Im Fall Danone ist das Lebensmittelamt in Frankfurt zuständig, weil das Unternehmen dort seinen Sitz hat.
Auch Arla und Hochland betreiben Etikettenschwindel
Neben dem Danone-Tee hatte foodwatch im September zwei weitere Produkte bei der Lebensmittelüberwachung angezeigt: Die haltbare Bio-Milch der Großmolkerei Arla und den Grünländer Käse von Hochland. Arla wirbt mit einem irreführenden Klimaschutz-Siegel auf der Produktverpackung. Als das zuständige Düsseldorfer Amt für Verbraucherschutz einschritt, reichte Arla Klage ein. Hochland gibt sich tierfreundlich und wirbt auf der Grünländer-Verpackung damit, dass die Milch für den Käse von „Freilaufkühen“ kommt. Tatsächlich stehen die Tiere aber im Stall. Zuständig ist in diesem Fall das Lebensmittelamt im bayerischen Lindau. Die Behörde weigert sich jedoch bislang, gegen die Täuschung vorzugehen. Alle drei Produkte hatte foodwatch in diesem Jahr für den „Goldenen Windbeutel“ nominiert, den Preis für die dreistete Werbelüge der Lebensmittelindustrie.
Täuschungsverbot im Lebensmittelrecht
Gemäß Artikel 16 der „EU-Basisverordnung“ für Lebensmittel dürfen die „Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (…) die Verbraucher nicht irreführen.“ Auch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein dürfen, beispielsweise in Bezug auf die „Eigenschaften“ und „Methode der Herstellung oder Erzeugung“.