Geheimhaltung von Nutri-Score-Dokumenten: Europäische Bürgerbeauftragte kritisiert EU-Kommission
Die Europäische Bürgerbeauftragte hat die EU-Kommission wegen der Geheimhaltung von Dokumenten zum Nutri-Score kritisiert. foodwatch hatte die Veröffentlichung beantragt, um herauszufinden, warum die Kommission seit zwei Jahren die Einführung einer europaweiten, verpflichtenden Nährwertkennzeichnung verschleppt. Doch die Kommission lehnte eine vollständige Herausgabe ab. Dies stelle einen „Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar“, kritisierte die EU-Ombudsstelle nun in einer offiziellen Erklärung. Bereits im Februar hatte die Bürgerbeauftragte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgefordert, die Dokumente zu veröffentlichen. Bislang hat sich die Kommission jedoch geweigert, dies zu tun.
„Was will die EU-Kommission verheimlichen? Warum gibt es noch immer keinen Entwurf für eine europaweite verbindliche Nährwertkennzeichnung? Die EU-Kommission schuldet uns Bürger:innen eine Erklärung“, sagte Luise Molling von foodwatch. Die Verbraucherorganisation sprach sich erneut dafür aus, den Nutri-Score als europaweit verpflichtende Nährwertkennzeichnung einzuführen. Dies wäre ein zentraler Baustein im Kampf gegen Adipositas und andere nicht übertragbare Krankheiten. „Die Nutri-Score-Ampel ist von unabhängigen Wissenschaftler:innen entwickelt, leicht zu verstehen und führt erwiesenermaßen dazu, dass Verbraucher:innen im Supermarkt zu gesünderen Produkten greifen.“
Die EU-Kommission hatte eigentlich schon Ende 2022 einen Vorschlag für ein EU-weit einheitliches und verbindliches Nährwert-Modell vorlegen wollen. Doch seitdem ist nichts passiert. Nachfragen von foodwatch zu der Verzögerung beantwortete die Kommission nicht bzw. nicht komplett – diese Informationen seien „nicht im öffentlichen Interesse“. foodwatch reichte daher im Dezember 2023 Beschwerde bei der europäischen Ombudsstelle ein. Diese gab foodwatch jetzt Recht: „Angesichts der klaren Rechtsprechung, die die Organe der Union verpflichtet, auf legislative Dokumente ein besonders hohes Maß an Transparenz anzuwenden“, sei die Argumentation der Kommission „unzureichend“, schrieb die Europäische Bürgerbeauftragte. Allerdings sind die Stellungnahmen nicht bindend für die EU-Kommission.