Fleisch in Schutzatmosphäre: Forderungen
Die Sauerstoff-Behandlung täuscht Frische vor und macht die Produkte qualitativ schlechter. Für Verbraucher hat der Einsatz von hochkonzentriertem Sauerstoff bei der Behandlung von Fleisch nur Nachteile. foodwatch fordert daher ein Verbot. Zudem soll die Zulassung von Gas-Behandlungen strenger gehandhabt werden.
Hochkonzentrierter Sauerstoff wird in der Behandlung von Frischfleisch ausschließlich dazu eingesetzt, das Fleisch über Tage hinweg äußerlich hellrot zu färben und somit „frisch“ erscheinen zu lassen. Das ist nicht nur eine gezielte Irreführung der Kunden, sondern führt auch zu erheblichen Qualitätsverschlechterungen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Fleisch unter Sauerstoff-Einfluss schneller zäh und ranzig wird sowie die Bildung gesundheitlich bedenklicher Cholesteroloxide befördert.
Es gibt bessere Alternativen
Für Fleischverpackungen haben sich Alternativen zu den luftdichten Plastik-Packungen mit Sauerstoff-Atmosphäre als vorteilhaft erwiesen: sowohl der Einsatz eines Stickstoff-Kohlendioxid-Gemisches als „Schutzatmosphäre“ wie auch die Verwendung von Vakuumverpackungen. Damit ein Gas oder Gasgemisch als Schutzatmosphäre eingesetzt werden darf, muss es bislang lediglich eine längere Haltbarkeit des Fleisches bewirken. Das greift aus Sicht von foodwatch viel zu kurz, denn beim gebräuchlichen Sauerstoff/Kohlendioxid-Gemisch sorgt allein Kohlendioxid für die längere Haltbarkeit, während der Sauerstoff die bekannten Nachteile zur Folge hat. Die Zulassung muss neu geregelt werden.
foodwatch fordert daher:
- Die Behandlung von Frischfleisch mit hochkonzentriertem Sauerstoff (also in reiner Form oder bei Gasgemischen mit einem Anteil über dem in der Umgebungsluft) muss auf allen Verarbeitungs- und Handelsstufen von Frischfleisch gesetzlich untersagt werden. Dies gilt für den Einsatz von hochkonzentriertem Sauerstoff sowohl in „Schutzatmosphäre“-Verpackungen wie auch für eine Überdruck-Behandlung von unverpacktem Frischfleisch.
- Für Gase bzw. Gasgemische in „Schutzatmosphären“ muss ein anwendungsbezogenes und lebensmittelspezifisches Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben werden. Zugelassen werden darf ein Gas oder Gasgemisch nur, wenn es geeignet ist, die Haltbarkeit des Lebensmittels signifikant zu verlängern, wenn es nicht dazu führt, dass der tatsächliche Zustand des behandelten Lebensmittels verschleiert wird, und wenn es keine qualitativ und/oder gesundheitlich nachteiligen Effekte auslöst.