Verbraucher können beim Einkauf von Milch, Fleisch oder Eiern nicht verlässlich erkennen, ob die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden. Denn es gibt keine entsprechende Kennzeichnungspflicht auf den Produkten. Nur bei Bio-Lebensmitteln, die in Deutschland einen Marktanteil von unter fünf Prozent haben, können Verbraucher bisher die Verwendung von Gentechnik ausschließen. Damit werden sie bei konventionellen Lebensmitteln um eine entscheidende Auswahlmöglichkeit betrogen.
Schon seit 1997 besteht die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ zu kennzeichnen. Dafür galten folgende Anforderungen:
- Das Produkt durfte nicht aus einem gentechnisch veränderten Produkt bestehen oder aus diesem hergestellt sein.
- Es durften auch sonst keinerlei Hilfsmittel wie Enzyme verwendet werden, zu deren Herstellung Gentechnik verwendet wurde.
- Bei tierischen Produkten durften die Tiere nicht mit Futtermitteln gefüttert werden, die Gentechnik in irgendeiner Form enthielten. Auch die Verwendung von Tierarzneimitteln wurde unter Umständen erfasst.
Diese Anforderungen waren für Hersteller und Handel zum Teil nur schwer überprüfbar und damit wenig praxisgerecht. So mussten zwar gentechnisch veränderte Futterpflanzen gekennzeichnet werden, nicht aber gentechnisch hergestellte Enzyme. Für Futtermittel-Hersteller wie auch für Landwirte bedeutete dies unwägbare Risiken der Fehldeklaration. Die Kennzeichnung wurde daher fast überhaupt nicht genutzt.
Seit 2008 dürfen tierische Lebensmittel als gentechnikfrei vermarktet werden, wenn in einem gesetzlich festgelegten Zeitraum vor Gewinnung des Produktes auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen verzichtet wird. Mit dieser praktikablen Regelung haben konventionelle Landwirte und Molkereien erstmalig einen Anreiz, auf gentechnikfreie Fütterung umzustellen. Denn wenn sie ihre Produkte „ohne Gentechnik“ vermarkten können, können sie möglicherweise auch einen Mehrpreis dafür erlösen. (03.01.2013)