Eine in einem hellen Blau gehaltene schlanke Frauensilhouette mit dem Schriftzug „Protein Lower Carb“ ziert die Verpackung des neuen Cornys von Schwartau und vermittelt so den Eindruck, als handle es sich hier um ein gesundes Fitness Produkt. Jedoch weit gefehlt: Schwartau bewirbt seinen neuen Corny-Riegel zwar wie eine gesunde Zwischenmahlzeit, er besteht aber zu einem Viertel (!) aus Zucker.
„Das ist weit entfernt davon, als lower carb und als Proteinquelle gut zu sein.“hat das Produkt im Dezember 2018 auf schummelmelder.de eingereicht
Die Produktbeschreibungs des Cornys täuscht Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, sich eines vermeintlich gesunden Produkts zu bedienen: Denn der Corny enthält gleich zwei nährwertbezogene Angaben im Sinne der EU-Health-Claims-Verordnung: „Protein“ und „Lower Carb“. Auf der Rückseite wirbt das Unternehmen wie folgt: „Dieser Corny ist ab einem Verzehr von zwei Riegeln pro Tag eine Proteinquelle. Außerdem ist er ‚lower carb‘, enthält im Durchschnitt sogar 40% weniger Kohlenhydrate als vergleichbare Müsli- & Cerealienriegel.“ Der Riegel besteht jedoch zu 24 Prozent aus Zucker und zu 13 Prozent aus Fett. Der Kohlenhydratanteil liegt trotz „Lower Carb“ bei 40 Prozent. Die Angabe „Low Carb“ wäre hingegen unzulässig, wie das OLG Hamburg festgestellt hat. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale weichen Hersteller deshalb auf die Werbeaussage „Lower Carb“ aus. Der Verband kritisiert: „‚Lower Carb‘ ist [...] keine Alternative zur unzulässigen Angabe ‚Low Carb“, denn beide klingen ähnlich.“
Die europäische Health-Claims-Verordnung hatte ursprünglich das Ziel, irreführende Gesundheitswerbung für Lebensmittel zu unterbinden. Die Verordnung sieht vor, dass die EU bis Januar 2009 Anforderungen an die Rezepturen der Lebensmittel, die mit Gesundheit werben, hätte festlegen müssen. Dadurch sollte vermieden werden, dass „nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben den Ernährungsstatus eines Lebensmittels verschleiern und so die Verbraucherinnen und Verbraucher irreführen können“. Doch diese so genannten Nährwertprofile wurden bis heute nicht eingeführt. Deswegen kann die Ernährungsindustrie weiterhin Produkte mit einem hohen Anteil an Zucker, Fett oder Salz als gesundheitsförderlich bewerben – wie diesen Riegel.
Verdient Schwartau dafür den Goldenen Windbeutel, den Preis für die dreisteste Werbelüge des Jahres?
So reagiert Schwartau
Schwartau hat angekündigt seinen irreführenden „Fitness“-Riegel Corny Lower Carb vom Markt zu nehmen. Weiterhin gab Schwartau an, „das Produktkonzept“ seines Proteinriegels „komplett zu überarbeiten“. Das nominierte Produkt werde daher „in der jetzigen Form nur noch wenige Monate im Handel erhältlich sein“. Die Entscheidung sei bereits vor mehreren Monaten gefallen, so Schwartau. foodwatch meint: Jetzt muss Schwartau auch dafür sorgen, dass nicht nur sein irreführender Lower Carb-Riegel, sondern wirklich alle Schwindelprodukte aus dem Sortiment verschwinden. Denn Schwartau war auch letztes Jahr schon für den Goldenen Windbeutel nominiert – wir wollen Schwartau aber nicht jedes Jahr nominieren (müssen).