Ab heute gilt Grenzwert für Uran im Trinkwasser
In Deutschland darf ab heute kein Wasser mehr aus dem Hahn fließen, das mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter enthält. Das ist ein großer Fortschritt für die Verbraucher, denn bisher gab es keinerlei gesetzliche Obergrenze. Babys und Kleinkindern sind aber noch immer nicht ausreichend geschützt.
Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Trinkwasserverordnung ist Deutschland das erste Land innerhalb der Europäischen Union, in dem ein Grenzwert für den Gehalt des giftigen Schwermetalls Uran im Leitungswasser gilt. Von der ersten Ankündigung bis zum In-Kraft-Treten dauerte es allerdings mehr als drei Jahre: Bereits im August 2008 hatte die Bundesregierung einen Grenzwert angekündigt, nachdem foodwatch teilweise bedenklich hohe Urangehalte im Trinkwasser veröffentlicht hatte.
10-Mikrogramm-Grenzwert schützt Säuglinge nicht
Die Freude über den neuen Grenzwert ist jedoch getrübt, denn der Wert von 10 Mikrogramm pro Liter bietet Säuglingen und Kleinkindern keinen sicheren Schutz. Das zeigt eine wissenschaftliche Expertise der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA. Die Studie kommt zu dem Schluss: Auch bei Uranwerten von deutlich unter 10 Mikrogramm sind vor allem für Säuglinge und Kleinkinder Gesundheitsrisiken wie schwere Nierenschädigungen nicht auszuschließen. Die Bundesregierung ignoriert diese Einschätzung der EFSA, die von deutschen Behörden eigens in Auftrag gegeben wurde – und verletzt damit ihre gesundheitliche Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern.
Kein Grenzwert für Mineralwasser
Für Mineralwasser gibt es immer noch keinen allgemeingültigen Uran-Grenzwert. Nur Wasser, das als „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" beworben wird, darf nicht mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten. Mineralwässer mit deutlich erhöhtem Urangehalt kommen aber in den Handel, das hat ein foodwatch-Test gezeigt – nicht einmal eine Kennzeichnung ist vorgeschrieben.