Versteckte Tiere
Das ist das Problem
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in Bezug auf tierische Lebensmittel bewusste Kaufentscheidungen treffen. Doch die Wahlfreiheit ist eingeschränkt: Eine Vielzahl verarbeiteter Lebensmitteln enthält tierische Bestandteile oder wird mit Hilfe dieser hergestellt – ohne oder nur mit unzureichender Kennzeichnung.
Das ist der Stand
Versteckte Tiere in Lebensmitteln sind möglich aufgrund von Gesetzeslücken. So ist es ohne jede Kennzeichnung erlaubt, tierische Gelatine in der Saftproduktion, Schweineborsten in der Brotherstellung oder tierische Bestandteile in Aromen, zum Beispiel in Chips, einzusetzen.
Das fordert foodwatch
Egal ob tierische Stoffe im Produkt enthalten sind oder nur bei der Herstellung zum Einsatz kamen – es bedarf einer gesetzlich verpflichtenden Kennzeichnung. Das bedeutet:
- Wenn in der Herstellung von Lebensmitteln tierische Substanzen eingesetzt werden, muss dies inklusive der Tierart deutlich erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die vollständig auf Zutaten tierischen Ursprungs oder bestimmte Tiere verzichten möchten, müssen die Möglichkeit dazu bekommen.
Außerdem müssen die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ lebensmittelrechtlich definiert werden:
- Vegan: Ohne jegliche tierische Bestandteile, weder im Produkt selbst, noch auf irgendeiner Stufe der Herstellung
- Vegetarisch: Ohne Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe, die von einem toten Tier stammen