Junkfood-Marketing an Kinder: foodwatch-Statement zur Überarbeitung der Verhaltensregeln der Werbewirtschaft
Kinder und junge Jugendliche sollen besser vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt werden. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) will dazu seine freiwilligen Verhaltensregeln überarbeiten. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner begrüßte den Vorstoß. foodwatch-Expertin Luise Molling erklärte dazu:
„Bundesministerin Klöckner täuscht die Öffentlichkeit, indem sie die marginale Anpassung einer freiwilligen Selbstverpflichtung als großen Wurf verkauft: Denn nach wie vor können Hersteller von Zuckerbomben und fettigen Snacks ihre Produkte ganz legal direkt an Kinder bewerben – entgegen der Forderungen von Weltgesundheitsorganisation, Ärzteverbänden und Verbraucherschützern. Freiwillige Selbstregulierungen sind nachweislich ungeeignet, um Kinder vor übergriffiger Junkfood-Werbung zu schützen. Sogar Frau Klöckners eigener wissenschaftlicher Beirat empfiehlt deshalb gesetzliche Beschränkungen der an Kinder gerichteten Werbung.“
Hintergrund
Fachorganisationen und Ärzteverbände fordern seit Jahren eine gesetzliche Beschränkung des Kindermarketings. Nur ausgewogene Lebensmittel sollten demnach an Kinder beworben werden dürfen. Freiwillige Selbstverpflichtungen sind nachweislich nicht geeignet den Junkfood-Konsum von Kindern zu senken: Ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des Bundesernährungsministeriums zeigt: In Ländern mit gesetzlichen Beschränkungen des Kindermarketings ist der Konsum von Junkfood im Zeitraum von 2002 bis 2016 um 8,9 Prozent gesunken. In Länder mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft ist der Konsum im gleichen Zeitraum hingegen um 1,7 Prozent gestiegen.
Die Selbstverpflichtung der Werbewirtschaft reguliert zudem lediglich Werbestrategien, die teilweise ohnehin gesetzlich verboten sind – wie zum Beispiel direkte Kaufaufforderung an Kinder. Die Vermarktung von zuckrigen und fettigen „Kinderlebensmitteln“ ist auch nach der nun geplanten Anpassung weiterhin erlaubt. Zudem klammert der Werbekodex die Gestaltung der Produktverpackungen, wie etwa Comicfiguren auf Frühstücksflocken, komplett aus.