Nach Fukushima: Strahlen-Grenzwerte für Lebensmittel zu lasch
Die Strahlen-Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel in der EU und in Japan bieten keinen ausreichenden Gesundheitsschutz. Die Bevölkerungen sind unnötig hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Report „Kalkulierter Strahlentod – Die Grenzwerte für radioaktiv verstrahlte Lebensmittel in EU und Japan“, den die Verbraucherorganisation foodwatch und die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) heute in Berlin vorgestellt haben. Der Report basiert auf einem Gutachten von Thomas Dersee und Sebastian Pflugbeil (Gesellschaft für Strahlenschutz).
Die EU, die deutsche Bundesregierung und die japanische Regierung informieren ihre Bürger nach Auffassung von foodwatch und IPPNW unzureichend darüber, dass es keine „sicheren“ Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln gibt. Jede noch so geringe radioaktive Strahlung bedeutet ein gesundheitliches Risiko, weil sie ausreicht, um schwere Erkrankungen wie Krebs auszulösen. Jede Grenzwertfestsetzung ist eine Entscheidung über die tolerierte Zahl von Todesfällen. Nach den Berechnungsgrundlagen der Internationalen Strahlenschutzkommission akzeptiert die EU mit ihren aktuellen Grenzwerten allein für Deutschland eine Zahl von mindestens rund 150.000 zusätzlichen Todesfällen pro Jahr durch Krebs in Folge der Strahlenbelastung von Lebensmitteln – dies gilt unter der theoretischen Annahme, dass die Bevölkerung sich ausschließlich von Produkten ernährt, die in Höhe der Grenzwerte belastet sind. Würden diese Grenzwerte lediglich zu fünf Prozent ausgeschöpft, bedeutete dies immer noch die Akzeptanz von jährlich mindestens 7.700 zusätzlichen Todesfällen in Deutschland. Hinweis: foodwatch und IPPNW haben keine Informationen darüber, dass hochbelastete Produkte aus Japan aktuell in Europa im Handel sind.
Die aktuellen EU-Grenzwerte liegen zwischen 200 und 600 Becquerel Cäsium pro Kilogramm Lebensmittel. Sie stehen im krassen Widerspruch zum Maßstab geltenden deutschen Rechts: Die deutsche Strahlenschutzverordnung lässt für den Normalbetrieb von Kernkraftwerken eine Gesamtbelastung für Einzelpersonen mit einer effektiven Jahresdosis von 1 Millisievert zu. Die EU-weiten Strahlen-Grenzwerte für Lebensmittel tolerieren dagegen eine Jahresdosis von mindestens 33 Millisievert bei Erwachsenen und 68 Millisievert bei Kindern und Jugendlichen. Selbst in den von Tschernobyl betroffenen Staaten Weißrussland und Ukraine gelten strengere Höchstgrenzen als in der Europäischen Union – folglich können Lebensmittel, die dort aufgrund der Strahlenbelastung nicht mehr gehandelt werden dürfen, legal in der EU vermarktet werden.
Da ausreichend Lebensmittel mit erheblich geringerer radioaktiver Belastung verfügbar sind, besteht keine Notwendigkeit, den Menschen so hochbelastete Produkte zuzumuten. foodwatch und IPPNW fordern daher eine drastische Absenkung der Grenzwerte: Von bisher 370 (für Japan-Importe derzeit 200) auf 8 Becquerel Cäsium pro Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 (für Japan-Importe derzeit 500) auf 16 Becquerel Cäsium pro Kilogramm für alle anderen Nahrungsmittel.
Diese Grenzwerte werden der Maßgabe der deutschen Strahlenschutzverordnung gerecht, nach der aus jedem Expositionspfad (d.h. für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Kraftwerken mit Luft oder Wasser) eine maximale jährliche Strahlendosis von 0,3 Millisievert resultieren darf (eine Nuklidzusammensetzung wie nach dem Fallout von Fukushima vorausgesetzt). Die Forderung erfolgt in dem Wissen, dass jede – also auch eine so niedrige – Grenzwertfestsetzung mit Strahlenopfern verbunden ist. Dies muss Anlass genug sein, den Weiterbetrieb und Neubau von Atomanlagen grundsätzlich in Frage zu stellen.
foodwatch und die Deutsche Sektion der IPPNW legen auch der japanischen Regierung nahe, die Lebensmittel-Grenzwerte für die langlebigen Cäsium-Isotope erheblich zu senken. Für die Belastung mit Jod-131 fordern beide Organisationen Null-Toleranz: Wegen der relativ kurzen Halbwertszeit müssen und dürfen den Menschen keine mit Jod-131 belasteten Produkte zugemutet werden. Viele Nahrungsmittel können bis zum Zerfall der Isotope – ggf. tiefgefroren – gelagert werden und sind anschließend wieder für den Verzehr geeignet.
Zudem soll künftig nur noch ein Grenzwertregime gelten, für den Normal- und für den Katastrophenfall gleichermaßen. Heute kann die Europäische Kommission nach einem Atom-Unglück mit Hilfe der so genannten Tschernobyl-„Schubladenverordnung“ – wie nach Fukushima zunächst geschehen – ohne jede parlamentarische Kontrolle höhere, also weniger strenge Grenzwerte in Kraft setzen.