Neues Bio-Siegel ab heute EU-weit Pflicht
Von heute an müssen alle Bioprodukte in der Europäischen Union das neue EU-Bio-Siegel tragen. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts, das neue Siegel steht für die gleichen Kriterien wie das sechseckige deutsche Bio-Siegel. Neu ist aber, dass es nun verpflichtend ist. Zeitgleich tritt eine neue Herkunftskennzeichnung in Kraft.
Verpflichtend vorgeschrieben ist das Logo vom 1. Juli 2010 an für alle verpackten Bioprodukte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden. Allerdings gibt es eine Übergangszeit, in der Bio-Lebensmittel noch mit alten Verpackungen ohne das neue Siegel im Handel sind. Das Bio-Siegel garantiert, dass bei der Herstellung und Kontrolle der Produkte die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllt wurden. Eine missbräuchliche Verwendung ist strafbar.
Drei Bio-Siegel nebeneinander
Neben dem EU-Logo können weiter nationale Logos wie das deutsche Bio-Siegel verwendet werden, aber auch regionale oder private Logos wie die von Anbauverbänden wie Demeter oder Bioland – Verbraucher werden also demnächst Produkte mit drei verschiedenen Bio-Siegeln im Handel finden: Mit dem bekannten deutschen Bio-Siegel, dem neuen europäischen Bio-Blatt und möglicherweise noch einem Logo der Handelsketten oder Herstellerverbände.
Bio-Siegel garantiert Bio-Mindeststandard
Alle Bio-Lebensmittel müssen die Kriterien der EU-Öko-Verordnung erfüllen, dürfen aber auch darüber hinausgehen. Einige Anbauverbände stellen zusätzliche Anforderungen an ihre Produzenten. Sowohl das deutsche als auch das europäische Bio-Siegel stehen grundsätzlich also für eine Art Bio-Mindeststandard. Dass ein Betrieb diese Standards einhält, wird mindestens einmal im Jahr durch Öko-Kontrollstellen kontrolliert. Welche Kontrollstelle das war, zeigt der in der Nähe des Bio-Siegels aufgedruckte Code. Er besteht aus einem Länderkürzel (etwa DE für Deutschland), drei Buchstaben (in Deutschland: ÖKO) und drei Ziffern, die für eine Kontrollstelle stehen. Grundsätzlich funktionieren die Bio-Kontrollen nach Erfahrung von foodwatch gut – Verbraucher können sich also weitestgehend darauf verlassen, dass in Produkten mit dem Bio-Emblem auch Bio nach EU-Standard steckt.
Neue Herkunftskennzeichnung
Zeitgleich mit dem neuen Bio-Siegel tritt eine neue Herkunftskennzeichnung in Kraft. Künftig muss auf einem Produkt angegeben werden, ob die Ausgangsstoffe aus „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“ stammen, bei Misch-Produkten muss der Begriff „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ verwendet werden. Sind alle landwirtschaftlichen Inhaltsstoffe in demselben Land erzeugt worden, so kann ersatzweise oder ergänzend das genaue Land angegeben werden.
Verpflichtendes Bio-Siegel ist sinnvoll
Das Bio-Siegel ist neben dem neuen „Ohne Gentechnik“-Siegel das einzige staatliche Qualitätssiegel für Lebensmittel. Ansonsten herrscht ein Dschungel aus größtenteils nichtssagenden Gütesiegeln, die sich die Hersteller zum Teil selbst verleihen und die eine besondere Qualität häufig nur suggerieren, ob „Qualitätsgarantie“, „aus kontrolliertem Anbau“ oder „QS – geprüfte Qualitätssicherung“. Verpflichtende staatliche Gütesiegel, für die der Gesetzgeber Kriterien vorschreibt, sind für Verbraucher im Gegensatz dazu eine verlässliche Orientierung beim Einkauf.
Einige Probleme bleiben bestehen
Trotzdem bleiben auch mit dem neuen EU-Bio-Blatt einige gravierende Kennzeichnungsprobleme bestehen. So werden Bio-Produkte zum Teil wenig ökologisch erzeugt, weil zum Beispiel der Wasserverbrauch bei den Bio-Standards keine Rolle spielt. Und manche verarbeitete Bioprodukte werden genauso irreführend beworben wie konventionelle Produkte: Mit dem Bio-Siegel verkauft werden etwa Limonaden, bei denen keine Spur Frucht drin ist, sondern der Geschmack mit Aromastoffen aus Papierabfällen und Schimmelpilzen erzeugt wird, oder überzuckerte Frühstücksprodukte für Kinder, bei denen kein Verbraucher erkennen kann, woher die einzelnen Zutaten kommen oder wie viel Zucker tatsächlich drin ist.