Pressemitteilung: CETA stoppen, um fatale Standards für TTIP zu verhindern! – foodwatch fordert Initiative von Vizekanzler Sigmar Gabriel gegen Freihandelsabkommen mit Kanada: Paraphierung am 25. September aussetzen!
foodwatch hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel aufgefordert, das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA zu stoppen. Die in dem ausverhandelten Vertragstext vorgesehenen Investorenschutzklauseln würden nach Auffassung der Verbraucherorganisation fatale Standards auch für das geplante TTIP-Abkommen mit den USA setzen. Vizekanzler Gabriel hatte erst vor kurzem solche Regelungen, insbesondere die Einführung von Schiedsgerichten für Klagen von Konzernen gegen Staaten, selbst als Gefahr für die die rechtsstaatliche Grundordnung bezeichnet – vor diesem Hintergrund könne der Wirtschaftsminister das ausgehandelte CETA-Vertrag nicht akzeptieren, so foodwatch.
Unter www.foodwatch.de/aktion-ceta startete foodwatch heute eine E-Mail-Aktion an Sigmar Gabriel. Darin können Bürgerinnen und Bürger den Vizekanzler auffordern, CETA zu stoppen. Dabei wendet sich foodwatch nicht gegen den Freihandel an sich, sondern gegen den konkreten Vertragstext des europäisch-kanadischen Abkommens.
„CETA setzt gefährliche Maßstäbe. Das Abkommen bedroht wegen der geplanten Schiedsgerichtsverfahren nicht nur die Staaten durch kostspielige Schadenersatzklagen, sondern gefährdet auch die Weiterentwicklung von Arbeitnehmer-, und Verbraucherrechten sowie Umweltschutzmaßnahmen. Es kann Staaten schon im Vorfeld davon abhalten diesbezügliche Pläne umzusetzen, weil Konzerne diese Pläne nicht wollen“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „CETA muss auch deshalb gestoppt werden, damit hier kein Standard gesetzt wird, von dem Europa dann bei den Verhandlungen für das Freihandelsabkommen mit den USA nicht mehr herunter kommt.“
Geplant ist, dass Europäische Kommission und kanadische Regierung das Abkommen bei ihrem Treffen in Brüssel am 25. und 26. September paraphieren. Anschließend stimmen die europäischen Regierungen (Europäischer Rat) ab. Sie können bereits beschließen, das Abkommen vorläufig in Kraft zu setzen, bevor das Europäische Parlament und unter bestimmten Voraussetzungen auch die nationalen Parlamente das Vertragswerk ratifizieren. Die Parlamente können das Abkommen jedoch nicht mehr inhaltlich verändern, sondern nur zustimmen oder ablehnen. Ist der Vertrag erst einmal paraphiert, ist die Inkraftsetzung kaum mehr aufzuhalten.
Der inzwischen bekannt gewordene, ausgehandelte CETA-Vertragstext sieht einen Investorenschutz über Schiedsgerichtsverfahren ausdrücklich vor. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte erst im Mai 2014 bei seiner Eröffnungsrede anlässlich des Dialogforums zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft in Berlin unter Bezugnahme auf die Verhandlungen mit den USA deutliche Worte zu solchen Instrumenten gefunden. Laut offiziellem Redemanuskript sagte er: „Die Bundesregierung […] ist der Überzeugung, dass wir zwischen zwei entwickelten Demokratien und Rechtsstaaten […] keine besonderen Investitionsschutzabkommen brauchen, die immer in Gefahr sind, die verfassungsrechtliche Grundordnung und auch die Freiheit des Gesetzgebers auf beiden Seiten der Verhandlungspartner zu beeinträchtigen. […] Es geht dabei um die Frage, ob […] neben dem ordentlichen Rechtswerk noch der [sic!] Eröffnung von Klagemöglichkeiten vor Schiedsgerichten überhaupt notwendig ist. Ich bin jedenfalls fest davon überzeugt, dass die Rechtsordnung in den USA und den europäischen Mitgliedsstaaten und anders als in Abkommen mit manchen Entwicklungsländern ein ausreichenden Schutz für Investitionen bieten. […] Zusätzliche Institutionen für eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit braucht es deshalb meines Erachtens nicht.“
foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode: „Herr Gabriel hat genau richtig argumentiert – jetzt muss er zeigen, dass den Worten auch Taten folgen lässt. Gegen den Widerstand Deutschlands kann die Europäische Kommission das CETA-Abkommen nicht paraphieren. Es liegt jetzt am Vizekanzler.“