Pressemitteilung: Valensina-Saft jetzt ohne versteckte Tierbestandteile: Hersteller reagiert auf Verbraucherprotest und verzichtet auf Fisch- und Schweinegelatine – foodwatch fordert klare gesetzliche Regelung
Säfte von Valensina enthalten keine versteckten tierischen Bestandteile mehr. Dies erklärte der Hersteller gegenüber der Verbraucherorganisation foodwatch. Er reagierte damit auf die Beschwerden zahlreicher Konsumenten. Bislang enthielt der Multivitaminsaft von Valensina Fischgelatine als Trägerstoff für Vitamine, der Orange-Ananas-Saft wurde mit Schweinegelatine von Trübstoffen befreit – beides wurde auf dem Etikett nicht angegeben.
Nachdem foodwatch im Sommer 2012 öffentlich gemacht hatte, dass in vielen vermeintlich veganen oder vegetarischen Lebensmitteln Tierprodukte versteckt sind, forderten zehntausende Verbraucher eine bessere Kennzeichnung tierischer Bestandteile. Eine entsprechende E-Mail-Aktion von foodwatch an die Bundesregierung unter www.foodwatch.de/aktion-verstecktetiere unterzeichneten bis heute mehr als 80.000 Bürger. Einige Hersteller wie Eckes Granini (Hohes C) oder Milram hatten nach der Kritik bereits ihre Rezepturen geändert – nun folgte mit Valensina ein weiteres Unternehmen. Nach wie vor fehlt aber eine gesetzliche Regelung: Enthält ein Lebensmittel tierische Bestandteile muss dies nicht immer auf der Packung angegeben werden.
„Der nächste Hersteller reagiert auf den Verbraucherprotest! Das zeigt: Wenn Konsumenten sich zusammenschließen, können sie etwas erreichen“, erklärte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. „Trotzdem können Kunden im Supermarkt nicht sicher sein, ob versteckte Tiere im Einkaufskorb landen. foodwatch fordert: Wer auf tierische Bestandteile in Lebensmitteln aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen verzichten will, muss endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen. Wo Tier drin ist, muss auch Tier drauf stehen.“
Im deutschen Lebensmittelrecht gibt es keine verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von Zutaten oder Zusatzstoffen tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. Ob Aroma aus Geflügel in Kartoffelchips oder Cystein (meist hergestellt aus Schweineborsten) zur Mehlbehandlung in Bäckereien – auf der Verpackung muss dies bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, kann dies alles oder nichts bedeuten. Denn die Begriffe sind gerichtlich nicht definiert.
Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. Wer vollständig auf Zutaten tierischen Ursprungs verzichten möchte, muss die Möglichkeit dazu haben.
Im September hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gesetzlich definiert werden sollen und die Bundesregierung aufgefordert, bei der EU eine zeitnahe Regelung dafür einzufordern. Die Initiative greift aus Sicht von foodwatch jedoch zu kurz: Bei Produkten wie Saft oder Chips erwarteten viele Verbraucher schließlich keine tierischen Bestandteile – unabhängig davon, ob sie explizit als „vegetarisch“ beworben werden oder nicht. Auch wenn „vegetarisch“ und „vegan“ gesetzlich definiert würden, blieben zahlreiche Kennzeichnungslücken bestehen, beispielsweise für Aroma oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs.