Pressemitteilung 08.10.2019

Skandal um keimbelastete Wurst: foodwatch schaltet Gericht ein

Im Zusammenhang mit dem Rückruf von Lebensmitteln des hessischen Unternehmens Wilke schaltet die Verbraucherorganisation foodwatch ein Gericht ein. Nachdem die hessischen Behörden bis zum späten Dienstagnachmittag auf Antrag von foodwatch ihr Wissen über Abnehmer der wegen einer möglichen Keimbelastung zurückgerufenen Produkte nicht öffentlich gemacht haben, reichte die Verbraucherorganisation einen Eil-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Landkreis Waldeck-Frankenberg beim Verwaltungsgericht Kassel ein. 

Am vergangenen Sonntag hatte foodwatch bei den verantwortlichen Behörden beim Landkreis sowie beim hessischen Umweltministerium und dem Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, binnen 48 Stunden alle vorhandenen Informationen über die vom Wilke-Rückruf betroffenen Produkte, die Abnehmer des Unternehmens und die bekannten Verkaufs- und Abgabestellen wie Wursttheken oder Kantinen herauszugeben. Auch nach Ablauf der Frist war bei foodwatch keine Antwort eingegangen. 

„Die Behörden haben bei der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher schon viel zu lange auf Zeit gespielt – dabei machen wir nicht mit“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. 

Im staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de hatten die hessischen Behörden am Montagabend zunächst eine Produktliste mit mehr als 1.100 Einträgen sowie eine separate Markenliste öffentlich gemacht. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher bei verpackten/ausgewiesenen Produkten nun besser überprüfen, welche aus der Produktion von Wilke stammen. Weiterhin nicht nachvollziehbar ist es für die Menschen jedoch, an welchen Verkaufs- und Abgabestellen sie vom Rückruf betroffene lose Ware, etwa an Wursttheken, oder Wilke-Produkte in Restaurants, Hotels oder Kantinen erhalten haben könnten. Unklar ist aus Sicht von foodwatch zudem, ob Wilke auch an die Lebensmittelindustrie geliefert hat und damit weitere Produkte anderer Hersteller betroffen sein könnten. 

Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums gegenüber foodwatch liegt den Behörden spätestens seit dem 26. August 2019 eine Lieferliste der Firma Wilke vor. Die Behörden hatten damit seit Ende August Zeit, die weiteren Lieferwege zu recherchieren. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ist eine Grundmaßgabe des europäischen Lebensmittelrechts, die oft jedoch nicht durchgesetzt wird.

„Wir möchten wissen, welche Erkenntnisse die Behörden über Abnehmer und Verkaufsstellen haben. Bei einem so schweren Verdacht wie einer Listerienbelastung darf keine bekannte, verbraucherrelevante Information unter Verschluss bleiben“, so foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Mit dem gerichtlichen Antrag wolle foodwatch klären, welche Informationsansprüche die Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem gesundheitlich begründeten Rückruf haben: „Entweder gibt es einen Rechtsanspruch – dann müssen die hessischen Behörden endlich liefern und die Menschen informieren. Gibt es keinen Rechtsanspruch, dann muss der Gesetzgeber dringend nachbessern und die Behörden zu Transparenz verpflichten.“