Pressemitteilung 02.09.2020

foodwatch zeigt Produkte von Arla, Danone und Hochland bei Kontrollbehörden an: Ämter müssen täuschende Werbung stoppen oder Produkte vom Markt nehmen

Verbraucherorganisation kündigt Klage gegen Behörden an, falls Täuschungsverbot in Drei-Wochen-Frist nicht durchgesetzt wird

Wegen fortgesetzter Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher hat foodwatch Produkte von Arla, Danone Waters und Hochland bei den zuständigen Lebensmittelbehörden angezeigt. Die Verbraucherorganisation hat den Ämtern in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern eine Frist von drei Wochen eingeräumt, die Lebensmittel vom Markt zu nehmen oder die irreführende Vermarktung durch die Unternehmen auf anderem Wege zu beenden. Andernfalls kündigte foodwatch Klagen gegen die Behörden an. Mit ihren Werbeaussagen verstoßen Arla, Danone Waters und Hochland nach Auffassung der Verbraucherorganisation gegen das im Lebensmittelrecht verankerte Täuschungsverbot. Es sei Aufgabe der Behörden, gegen diese Werbelügen vorzugehen – dies geschehe im Alltag jedoch viel zu selten, kritisierte foodwatch. 

Am Dienstag verschickte die Verbraucherorganisation anwaltliche Aufforderungsschreiben an die zuständigen Überwachungsämter am Hauptsitz der Unternehmen. Sie beziehen sich auf die Bio-H-Weidemilch von Arla, den Volvic Bio Rooibos Tee von Danone Waters und den Grünländer Käse von Hochland. Alle drei Lebensmittel sind für den Goldenen Windbeutel nominiert, den Preis für die dreiste Werbelüge des Jahres. Verbraucherinnen und Verbraucher können noch bis zum 6. September unter www.goldener-windbeutel.de abstimmen.

„Täuschung ist im Lebensmittelrecht verboten – aber viele Hersteller haben nicht das Gefühl, sich daran halten zu müssen. Arla, Hochland und Danone bewerben stinknormale Produkte als besonders klimaschonend, tierfreundlich oder hochwertig – das ist illegal“, kritisierte Manuel Wiemann von foodwatch. „Die Lebensmittelbehörden müssen gegen diese Werbelügen endlich aktiv werden, denn wir können und wollen nicht für jede Täuschung den Goldenen Windbeutel verleihen. Irreführende Produkte haben in den Supermarktregalen nichts zu suchen – die Kontrollbehörden dürfen diese Fälle nicht dulden, sondern müssen das Täuschungsverbot endlich konsequent durchsetzen.“

Arla verkaufe eine Klimalüge, so foodwatch: Die Großmolkerei wirbt auf der Schauseite ihrer haltbaren Bio-Weidemilch mit 71 Prozent weniger CO2. Dies suggeriere eine Verringerung der ausgestoßenen Treibhausgase des gesamten Produktes. Tatsächlich bezieht sich diese Reduktion jedoch nur auf die CO2-Emissionen der Verpackung – und nicht auf den Inhalt. Nach Angaben des ifeu-Instituts ist die Verpackung bei einer Bio-H-Milch jedoch für gerade einmal 2,5 Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich.

Hochland täuscht laut foodwatch bei seinem Grünländer-Käse eine bessere Tierhaltung vor. Auf der Verpackungsvorderseite heißt es, die Milch stamme von „Freilaufkühen“. Tatsächlich stehen die Tiere aber im Stall. Darauf weist Hochland erst im Kleingedruckten auf der Rückseite hin.

Danone erwecke bei seinem Volvic Bio Roiboos Tee mithilfe einer rötlichen Plastikfolie den Eindruck, es handele sich um echten Rooibos-Tee, so foodwatch. In Wirklichkeit enthält das Getränk jedoch lediglich 0,26 Prozent Tee-Aufguss und besteht zu 92 Prozent aus aromatisiertem Mineralwasser. Das Getränk hat daher eine gelbliche Farbe und nicht, wie bei Rooibos-Tee üblich, eine rote Farbe.

Gemäß Artikel 16 der „EU-Basisverordnung“ für Lebensmittel dürfen die „Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (…) die Verbraucher nicht irreführen.“ Auch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein dürfen, beispielsweise in Bezug auf die „Eigenschaften“ und „Methode der Herstellung oder Erzeugung“. Lebensmittelbehörden kommt nach dem deutschen Lebensmittelrecht die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. foodwatch setzte den Behörden eine Frist bis zum 22. September, um gegen die irreführenden Produkte vorzugehen.