Agrarspekulation: Finanzmarkt-Richtlinie wirkungslos
Die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID 2, die im Januar 2014 beschlossen wurde und heute in Kraft tritt, kann Nahrungsmittelspekulation und ihre fatalen Folgen nicht verhindern. Deutsche Bank & Co. können weiterhin ungehemmt mit Grundnahrungsmitteln spekulieren und somit zu Hungerkrisen von Millionen von Menschen in armen Ländern beitragen.
MiFID 2 sollte eigentlich einen Riegel vor die exzessive Spekulation mit Agrarrohstoffen schieben. Der Haken: Die Richtlinie sieht zwar die Beschränkung des Handels mit Agrar-Finanzprodukten durch sogenannte Positionslimits vor. Jedoch soll deren Höhe nicht zentral festgelegt werden, sondern von jedem EU-Mitgliedstaat selbst. foodwatch kritisiert, dass damit die einzelnen Staaten in einen Standortwettbewerb eintreten, bei dem das Land mit den laxesten Regeln am meisten profitiert. Denn dort werden sich die Unternehmen der Finanzindustrie ansiedeln, Arbeitsplätze schaffen und Steuereinnahmen generieren. Die Folge: Es wird keine effektive Begrenzung des exzessiven Börsenhandels geben.
Bankenlobby hat Standars aufgeweicht
In den letzten vier Jahren wurden zur Umsetzung des neuen Gesetzes zahlreiche sogenannte „technische Standards“ von der EU-Aufsichtsbehörde ESMA und der EU-Kommission entwickelt. Doch die Lobby der Banken und Nahrungsmittelkonzerne hat erfolgreich hinter den Kulissen agiert, damit die technischen Standards so weich wie möglich ausfallen und diese sogar teilweise komplett von den ohnehin schwachen Positionslimits ausgenommen sind.
foodwatch: Richtlinie muss komplett überarbeitet werden
foodwatch kritisiert, dass die Regierungen ihr Versprechen, die Finanzmärkte effektiv zu regulieren, gebrochen haben. Sobald die Börsenpreise für Nahrungsmittel wieder ansteigen, können Spekulanten die Preise wieder künstlich in die Höhe treiben und damit Hungerkrisen befördern. Die Finanzmarktrichtlinie muss komplett überarbeitet werden, damit die exzessive Spekulation auf Grundnahrungsmittel effektiv eingeschränkt wird