Nachricht 24.06.2011

Dioxin-Maßnahmen vor allem Alibi-Politik

Bundestag und Bundesrat haben Maßnahmen gegen die Dioxinbelastung in Futter- und Lebensmitteln beschlossen. Doch die Gesetzesänderungen sind vor allem eines: Alibi-Politik. Am Grundproblem der illegalen Untermischung von dioxinhaltigen Zutaten werden sie wenig ändern.

Im Januar 2011 beherrschte nur ein Thema die Schlagzeilen: der Skandal um dioxinbelastete Eier. Das scheint lange her. Mittlerweile stehen andere Themen im Fokus der schnelllebigen Medienwelt. Nahezu unbeachtet haben Bundestag (am 26. Mai) und Bundesrat (am 17. Juni) einem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt und damit Teile des "Dioxin-Aktionsplans" von Bund und Ländern umgesetzt. Zusätzlich hat Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) eine Verordnung auf den Weg gebracht. Die beschlossenen Maßnahmen sehen unter anderem verschärfte Meldepflichten für Futtermittelunternehmen sowie härtere Strafen vor. Klingt gut - doch was steckt dahinter?


Beispiel Meldepflichten: Unternehmen sollen zwar verpflichtet werden, jegliche Dioxinbelastung zu melden. Gleichzeitig können Futtermittelhersteller jedoch unzulässig hoch belastete Ware erst verkaufen und dann Meldung erstatten – und gehen dabei straffrei aus. Völlig absurd. Außerdem müssen viele Zutaten auch weiterhin nicht lückenlos kontrolliert werden. Getreide etwa ist von der Kontrollpflicht ganz ausgenommen – obwohl ein Dioxin-Fall im Mai 2010 eben gerade durch belastetes Getreide ausgelöst wurde.

Die Maßnahmen sind also vor allem eines: Alibi-Politik. Das Grundproblem - nämlich die illegale Untermischung von dioxinhaltigen Futtermittelzutaten - werden sie kaum beseitigen. foodwatch fordert weiterhin: Futtermittelhersteller müssen per Gesetz verpflichtet werden, jede Futtermittelzutat auf Dioxin zu testen – und zwar bevor sie die Zutat in das Futter mischen. Es darf keine einzige Zutat in das Futter gelangen, die nicht die Grenzwerte einhält.