Die europaweit geltenden Strahlengrenzwerte für Nahrungsmittel tolerieren erhebliche Risiken für Gesundheit und Leben der EU-Bürger. Dies ist ein Verstoß gegen die Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere gegen die Bürgerrechte auf Leben und Unversehrtheit, die in der Grundrechtecharta der EU verankert sind. Daraus lässt sich eine Verpflichtung insbesondere für die Europäische Kommission ableiten, die Grenzwerte abzusenken.
Eine Verpflichtung zur Festsetzung strengerer Grenzwerte erwächst auch aus dem Vorsorgegrundsatz, der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für die Umweltpolitik verankert ist und den vorsorgenden Gesundheitsschutz ausdrücklich einschließt. Der Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit gehört damit und damit zum Primärrecht in der EU und ist als verbindliches Ziel für die Organe der Staatengemeinschaft vorgeschrieben.
Der AEUV fordert zudem ein hohes Schutzniveau für die europäischen Bürger, worauf sich auch die Gesetzgebungsakte zur Grenzwertsetzung berufen. Dieses „hohe“ Schutzniveau wird durch die geltenden Grenzwerte verfehlt.