In grellen Farben und mit auffälligen Verpackungen locken die angesagten Getränke im Supermarktregal: Energydrinks. Der pro Kopf Verbrauch hat sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Sie sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Sie stehen im Verdacht Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle und Nierenversagen zu verursachen.
Energydrinks gibt es mittlerweile von vielen Herstellern. Deutlicher Marktführer ist und bleibt aber Red Bull, der 1987 den ersten Energydrink auf den Markt gebracht hat. Mittlerweile gehören Energydrinks zum Dauersortiment vieler Lebensmittel- und Drogerieketten. Sie sind breit verfügbar, teils sehr günstig zu haben und vor allem eins – voller Koffein und häufig voller Zucker und Süßstoff.
Gesundheitliche Risiken sind groß
Mediziner:innen weisen schon lange auf mögliche unerwünschte gesundheitliche Nebenwirkungen von Energydrinks hin. Vor allem im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung, mit Alkohol sowie bei Risikogruppen wurden Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle und Nierenversagen beschrieben.
Da es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Abgabe von Energydrinks an Minderjährige gibt, sind diese besonders gefährdet. Bereits eine handelsübliche 0,5l-Dose überschreitet die Menge Koffein, die ein 50 Kilogramm schweres Kind maximal an einem Tag zu sich nehmen sollte. In anderen europäischen Ländern, beispielsweise Lettland, Litauen, Rumänien und Polen, gibt es gesetzliche Regelungen bereits.
Vor allem bei Jugendlichen beliebt
Der süße Geschmack, günstige Angebote bei Discountern und auch das gezielte Influencer:innen Marketing über Social-Media. All das führt dazu, dass gerade Kinder und Jugendliche besonders gern Wachmacher kaufen. Laut der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) konsumiert zwar fast jede:r dritte Erwachsene Energydrinks, besonders beliebt sind sie aber bei Kindern und Jugendlichen: 68 Prozent der 10 bis 18jährigen greifen regelmäßig zu den Getränken. Ungefähr 17 Prozent der jungen deutschen Konsument:innen trinkt sogar über einen Liter – pro Tag.
Dringender Handlungsbedarf!
foodwatch sieht bei den Energydrinks dringenden Handlungsbedarf. Das gebietet schon das im europäischen Recht verankerte Prinzip des „vorsorgenden Gesundheitsschutzes“. Dieses Prinzip verlangt von der Politik, dass schon, wenn die „Möglichkeit gesundheitsschädlicher Auswirkungen festgestellt wird“, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden sollen.
Große Lebensmittelketten haben viel Einfluss – und damit Verantwortung
Deshalb nimmt foodwatch auch Lebensmittelketten wie Lidl, einer der umsatzstärksten Discounter, in Verantwortung. Im Angebot kostet „Kong Strong Classic“ einen Euro pro Liter und spricht damit Taschengeldkundschaft an. In Nachbarländern wie Großbritannien, Dänemark, Schweden und den Niederlanden hat Lidl bereits freiwillig Altersgrenzen eingeführt. Hierzulande haben foodwatch-Testkäufe gezeigt, dass bereits 11jährige in den meisten Lidl-Filialen problemlos Energydrinks erwerben können.
foodwatch fordert mit einer Online-Aktion, dass Lidl Worten Taten folgen lässt. Besonders nach der medienwirksamen Verpflichtung in 2023, das Kindermarketing für Ungesundes einzuschränken, erscheint der Verkauf von hochkoffeinierten Drinks an Minderjährige fragwürdig. Wenn die Kette die Verkaufsrichtlinien in Deutschland ändert, gerät der ganze Markt unter Druck und eine gesetzliche Regelung ist leichter zu erreichen.
foodwatch fordert daher:
- Für Energydrinks muss eine gesetzliche Altersbeschränkung ab 18 Jahre erlassen werden, um gesundheitliche Risiken zu verringern.
- Zusätzlich müssen folgende verpflichtende Warnhinweise in auffälliger Größe und Farbe auf die Vorderseite der Verpackung gedruckt werden:
- Nicht mehr als eine Portion am Tag konsumieren
- Nicht in Verbindung mit Alkohol oder sportlicher Betätigung konsumieren
- Bei Nichtbeachtung der Verzehrempfehlungen können gesundheitliche Folgen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen) nicht ausgeschlossen werden.
- Nicht für Kinder, Schwangere, Stillende, und koffeinempfindliche Personen geeignet (dazu gehören auch Patienten mit Herz-Rhythmus-Störungen und psychischen Erkrankungen).
- Solange es noch keine gesetzlichen Vorgaben gibt, müssen Lebensmittelketten Verantwortung übernehmen und eine freiwillige Altersgrenze von 18 Jahren festschreiben.