Kennzeichnungsverordnung
Seit dem 13. Dezember 2014 gelten mit der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) EU-weit einheitliche Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Doch die alltägliche Irreführung im Supermarkt geht weiter, denn der Gesetzgebungsprozesss wurde von der Lebensmittelindustrie massiv beeinflusst. Ein von foodwatch entwickeltes ultimatives Mogelprodukt zeigt, wie die Hersteller trotz der Verordnung ganz legal täuschen dürfen.
Was zusätzlich alles erlaubt ist:
Qualitätsschwindel: Hersteller dürfen selbst schnöde Fließband-Ware mit Begriffen wie „traditionell“, „natürlich“ oder „handwerklich“ bewerben.
Kindermarketing: Sogar Fett- oder Zuckerbomben dürfen als „kindgerecht“ vermarktet werden und mit Comicfiguren oder Spielzeugbeigaben die Kleinen direkt ansprechen. Und das, obwohl Kinder ohnehin schon doppelt so viele Süßwaren essen wie empfohlen.
Alkoholkennzeichnung: Als „alkoholfrei“ beworbene Getränke enthalten in der Regel dennoch Alkohol. Das muss nicht einmal auf dem Etikett ausgewiesen werden
Große Packung – wenig Inhalt:Verpackungen und Abbildungen täuschen regelmäßig mehr Inhalt vor, als tatsächlich drin ist. Die Luftnummern können von Verbrauchern meist erst nach dem Kauf entlarvt werden.