Forderungen von foodwatch
Um Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor Mineralöl und anderen Schadstoffen zu schützen, die aus Verpackungen oder im Herstellungsprozess in Lebensmittel gelangen können, muss die EU strikte Höchstwerte für Lebensmittel festlegen. Zudem müssen die Verwendung von Papier und Karton für Lebensmittelverpackungen endlich reguliert und die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Mineralölen auch bei Herstellung, Lagerung und Transport verhindert werden.
Grenzwerte
Für gesättigte und aromatische Mineralöle (MOSH und MOAH) müssen strikte Grenzwerte im Lebensmittel selbst festgelegt werden. Vorschriften für die Verpackung sind nötig, können allein aber nicht verhindern, dass bei der Herstellung von Produkten, beim Transport oder bei der Lagerung Mineralöle ins Lebensmittel gelangen. MOAH darf aufgrund seiner möglichen erbgutverändernden und krebserregenden Wirkung gar nicht in Lebensmitteln nachweisbar sein, für MOSH sollten spezifische Grenzwerte festgesetzt und deren Einhaltung durchgesetzt werden.
Die Verabredung von "Orientierungswerten", wie im Mai 2019 in Deutschland zwischen Überwachungsbehörden und Industrie ausgehandelt, kann die geforderte gesetzliche Regulierung weder in Deutschland noch in der EU ersetzen.
Barriere-Schicht für Papierverpackungen aus Altpapier
Für alle Lebensmittelverpackungen aus Papier muss eine sogenannte „funktionelle Barriere“ vorgeschrieben werden, die den Übergang von Schadstoffen aus der Papierverpackung verhindert.
Im Fall von Verpackungen aus Altpapier: Eine Studie im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat klar formuliert, dass nur die Verwendung einer geeigneten Barriere Lebensmittel wirkungsvoll vor Schadstoffen in der Altpapier-Verpackung schützen kann. Eine solche Barriere kann zum Beispiel ein separater Innenbeutel, eine in den Karton integrierte Schutzschicht oder ein Mineralöle und andere Substanzen aufsaugender Absorber sein.
Auch bei der Verwendung von Verpackungen aus frischem Papier oder Karton müssen Hersteller durch Verwendung einer Barriere im Umkarton oder in der Lebensmittelverpackung selbst die Lebensmittel während des Transports und der Lagerung vor dem Eindringen schädlicher Substanzen schützen. Der Verzicht auf eine Barriere sollte nur erlaubt sein, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass aufgrund der Beschaffenheit des Lebensmittels oder den speziellen Lagerbedingungen keine Schadstoffe aus der Verpackung übergehen können.
Bis es zu einer europäischen Regelung kommt, sind die nationalen Regierungen in der Pflicht, zunächst umgehend eigene Gesetze auf den Weg zu bringen.