Produkte mit Versprechen wie „Immunkraft“ oder „immunstark“ erwecken den Eindruck, das Immunsystem auf Vordermann zu bringen. Das Versprechen, die Immunabwehr zu stärken, entpuppt sich jedoch häufig als reine Marketingmasche, ohne großen Nutzen.
Health Claims: Was bedeutet das für Verbraucher:innen?
Die Health Claims-Verordnung der EU regelt die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln. Sie soll sicherstellen, dass nur wissenschaftlich geprüfte und zugelassene Aussagen zu gesundheitlichen Vorteilen zum Beispiel auf Lebensmittelverpackungen verwendet werden dürfen. Ziel ist es, Verbraucher:innen vor irreführenden Gesundheitsversprechen zu schützen.
Vitamine werden oft vor allem deshalb zugesetzt, um dem Produkt einen gesunden Anschein zu verleihen. Dabei sind viele Produkte überzuckert und unausgewogen. Und dass viele Menschen bereits durch ihre Ernährung ausreichend mit Vitaminen versorgt sind, wird dabei ignoriert.
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Beispiel: Eckes Granini wurde vor Gericht abgestraft
Die meisten dieser Produkte erfüllen kaum ihre Versprechen. Statt gesundheitsfördernd zu sein, sind sie oft unausgewogen, zuckerhaltig und teuer.
Ein aktuelles Beispiel ist das Getränk „Immun Water“ von Granini, das suggeriert, die Immunabwehr zu stärken. Kürzlich entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass diese Werbung gegen die Health Claims-Verordnung verstößt und verbot die entsprechenden Angaben. Dies zeigt, wie Unternehmen gesundheitliche Ängste ausnutzen, um ihre Produkte mit unzulässigen Versprechen zu vermarkten.
Auch foodwatch setzt sich seit Jahren für eine klare und verlässliche Kennzeichnung von Lebensmitteln ein.
foodwatch fordert: Verbrauchertäuschung durch irreführende Werbung beenden
foodwatch fordert, dass nur ausgewogene Lebensmittel mit Health-Claims werben dürfen. Um zu verhindern, dass ungesunde Produkte mit Gesundheitsversprechen vermarktet werden, sieht die Health-Claims-Verordnung sogenannte „Nährwertprofile“ vor. Diese Profile würden Mindestanforderungen an die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln stellen, die gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben tragen dürfen. Obwohl die Verordnung vorsieht, dass diese Nährwertprofile bis 2009 eingeführt werden sollten, ist dies auch 15 Jahre später noch immer nicht umgesetzt worden.